Letzte Woche ist Margarete Mitscherlich verstorben. In den Nachrufen wurde die 94jährige als Psychologin von Rang und eigenem Werk gewürdigt, durchgängig aber auch als diejenige, die den Deutschen zusammen mit ihrem Mann Alexander im Jahr 1967 ihre "Unfähigkeit zu trauern" vorgehalten habe. Des öfteren wurde im weiteren erläutert, damit sei die fehlende Bereitschaft der Bundesbürger gemeint, „sich mit der eigenen Rolle im Nationalsozialismus auseinanderzusetzen“.
Nun gehörte der schon 1982 verstorbene Alexander Mitscherlich zu seinen Lebzeiten ob dieser Tat zu den Säulenheiligen der Republik. Nicht zuletzt deswegen hatte er 1969 den Friedenspreis des deutschen Buchhandels erhalten. Man konnte ihn in eine Reihe mit Günther Grass oder Walter Jens stellen, und wie sich nachher herausstellte, galt das in mehr als einer Hinsicht. Mitscherlich war zwar weder in der Waffen-SS noch in der Partei, aber er hatte in den frühen dreißiger Jahren eine veritable Kurzkarriere als Nationalrevolutionär hingelegt. Damals stand er den Nationalbolschewisten um Ernst Niekisch nahe, war mit Ernst Jünger eng befreundet, sprengte Lesungen von Thomas Mann und arbeitete mit Eifer der Erschütterung des Weimarer Systems zu.
Überholter Freudianer
Die Nationalsozialisten konnten mit dieser Art Nationalismus nichts anfangen. Niekisch kam schließlich bis 1945 in Haft. Jünger erklärte sich Anfang der 1930er für unpolitisch, nannte die Einrichtung der Konzentrationslager bereits im Frühjahr 1933 eine ewige Schande und verlegte zügig seinen Wohnsitz weg aus Berlin. Auch Mitscherlich brachten seine nationalrevolutionären Aktivitäten mehrere Hausdurchsuchungen und Monate an Haft ein, was sich – da der Grund in Vergessenheit geraten war – nach 1945 als zusätzlicher demokratischer Ehrentitel herausstellte.
Seit längerem aber wird postum auf Mitscherlich eingedroschen. Sein Werk sei „überholt“, allenfalls selbst ein Untersuchungsgegenstand der Zeitgeschichte, heißt es. Das hat mit dem inzwischen erworbenen Wissen über seinen nationalrevolutionären Hintergrund zu tun, dessen Verschweigen ihm vorgeworfen wird. Vor allem aber hängt die Kritik an dem Begriff der „Trauer“. Mitscherlich hatte sich dafür auf Sigmund Freund berufen und das sei ein Mißbrauch, so steht zu lesen. Inzwischen haben die Geschichtspolitiker offenbar erkannt, welches „Ei“ ihnen Mitscherlich mit dieser Begriffswahl damals gelegt hat, ob nun mit Absicht oder nicht.
Geschichtspolitik will Scham, nicht Trauer verstetigen
Denn die intellektuelle Stoßrichtung der bundesdeutschen Geschichtspflege, insbesondere so weit sie aus der von Mitscherlich mitbegründeten sozialpsychologischen Ecke kommt, zielt regelmäßig überhaupt nicht auf Trauer und tat das noch nie. Sie will die Verstetigung von Scham, (Selbst)Haß und Verachtung alles Vergangenen in Deutschland, insbesondere von allem, was mit der Legende vom deutschen Sonderweg zusammenhängt. Trauer beruht dagegen geradezu auf der Anerkennung der Würde jenes Vergangenen, auch wenn man es als Irrweg betrachtet. Mitscherlich hat sich gelegentlich andeutungsweise so geäußert und man darf ihm wohl attestieren, tatsächlich in diesem Sinn „getrauert“ zu haben, beispielsweise um den persönlichen Verlust dessen, an das er als junger Mensch einmal geglaubt hatte, den Sinn einer nationalen Revolution. Zweifellos gab es weiteren Anlaß zu Trauer, von einer verlogenen Gesellschaft gefeiert zu werden, die früher einmal eine ähnliche Haltung gehabt hatte, ihn bei Kenntnis solcher Trauer aber keines Blickes mehr gewürdigt hätte.
Von seinen Epigonen werden weiterhin große Anstrengungen unternommen, in den Deutschen eine Unfähigkeit zu trauern immer neu zu erschaffen und zu erhalten. Es soll sich der Bürger für „seine eigene Rolle im Nationalsozialismus“ schämen, die er gar nicht hatte und die deshalb heutzutage entweder als Dauerverdacht untergeschoben wird oder in Spielszenen wieder hergestellt werden muß. Er soll dagegen nicht um den deutschen Untergang oder die deutschen Opfer alliierter Massenverbrechen trauern, denn solches Trauern könnte die Deutschen zu dem führen, was ja tunlichst vermieden werden soll: zu ihrer Befreiung.