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Menschwerdung

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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

Seit dem Zweiten Weltkrieg ist in Deutschland wohl kaum etwas so heilig wie die Menschenwürde. Sie ist der unantastbare Kern des Grundgesetzes und steht niemals zur Diskussion.

Doch in der Realität gilt der Schutz der Menschenwürde nicht für das ungeborene Leben. Um die Argumentation für die Abtreibung dennoch ethisch und gutmenschlich akzeptabel zu machen, wird immer suggeriert, daß ein Embryo erst Mensch werden muß, um die Menschenrechte zu erhalten.

Wo dieses Menschsein anfängt, wird beliebig verschoben: Mal ist es nach der Einnistung des Embryos, mal nach der zwölften Schwangerschaftswoche, mal ist eine vermutete Behinderung des Ungeborenen Grund genug, ihm das Lebensrecht abzusprechen. Wird eine Behinderung diagnostiziert, kann das Kind bis zum Einsetzen der Wehen abgetrieben werden. (Vorausgesetzt die Mutter sagt, sie komme damit psychisch nicht zurecht.)

Jahrelanger Druck von Ärztekammern und Kirchen

Nach jahrelangem Druck von Ärztekammern und Kirchen hat die Bundesregierung im Mai dieses Jahres eine Verschärfung des Spätabtreibungsgesetzes beschlossen. Dennoch würden wohl nur die wenigsten Politiker zuzugeben, daß sich die hiesigen Abtreibungs- und Spätabtreibungspraxis wohl kaum mit dem Schutz der Menschenrechte vereinbaren läßt.

Doch so radikal gegen das Leben, wie Asja Huberty, Mitglied des Landesvorstandes der Linkspartei in Schleswig-Holstein, hat in Deutschland bislang kaum jemand argumentiert.

Anläßlich des neuen Spätabtreibungsgesetzes veröffentlichte sie Mitte Juni einen Beitrag auf der Netzseite der Linkspartei Schleswig-Holstein.

„Zustand der Dämmerung“

Darin spricht sie einem Ungeborenen jegliches Menschsein ab. Dieses befände sich in einem „Zustand der Dämmerung“, etwa vergleichbar mit dem „unbewußten Gefühlsleben einer Pflanze“. Sie geht aber noch weiter: „Der Fötus ist kein Individuum und befindet sich im besten Falle auf der evolutionären Stufe mit einer Kaulquappe, aber ganz sicher nicht mit einem Menschen, auch wenn er – rein ontologisch betrachtet – aufgrund seines potentiellen Menschseins der Kategorie ‚Mensch’ zugeordnet werden muß.“

Laut Huberty würde die Menschwerdung erst zwischen dem zweiten und dritten Lebensjahr eines Kindes stattfinden, denn erst dann bilde sich das „Sich-selbst-erkennen-können“. Dies geschehe „indem sich das Kind aus den rein auf räumlich-zeitliche Explikationen begrenzten Wahrnehmungsmöglichkeiten des Tieres befreit.“

Demzufolge könne ein Schwangerschaftsabbruch niemals als Mord bezeichnet werden, „da schlicht niemand ermordet wird“, schreibt Huberty. Fragt sich nur, ob sie auch das Töten von Säuglinge und Kleinkinder billigt, da diese ihrer Theorie nach ebenfalls noch keine wirklichen Menschen sind.

Daß Linke im Namen sogenannter Frauenrechte schon immer versucht haben, die Grenze „des Menschwerdens“ zu verschieben, ist keine Neuigkeit. Denn je enger die Definition des Menschseins begrenzt und weiter nach hinten verschoben wird, desto kürzer greifen die Menschenrechte und um so länger kann ungestört abgetrieben werden.

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