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„Compact“-Urteil: Nur ein Teilsieg für die Meinungsfreiheit

„Compact“-Urteil: Nur ein Teilsieg für die Meinungsfreiheit

„Compact“-Urteil: Nur ein Teilsieg für die Meinungsfreiheit

Compact-Herausgeber Jürgen Elsässer nach der Urteilsverkündung in Leipzig, während er das T-Shirt mit der Aufschrift „Bundesregierung-Besieger“ trägt: Auch verschwörungstheoretische Positionen im Blatt fallen laut Bundesverwaltungsgericht unter Meinungsfreiheit. (Themenbild/Collage)
Compact-Herausgeber Jürgen Elsässer nach der Urteilsverkündung in Leipzig, während er das T-Shirt mit der Aufschrift „Bundesregierung-Besieger“ trägt: Auch verschwörungstheoretische Positionen im Blatt fallen laut Bundesverwaltungsgericht unter Meinungsfreiheit. (Themenbild/Collage)
Compact-Herausgeber Jürgen Elsässer nach der Urteilsverkündung in Leipzig: Dem „Bundesregierung-Besieger“ wurde die Verteidigung des Begriffs „Remigration“ zum Verhängnis. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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Nur ein Teilsieg für die Meinungsfreiheit

Jürgen Elsässer kann aufatmen, andere müssen zittern: Mit der Begründung des „Compact“-Urteils verengen die Leipziger Richter die Grenzen der Meinungsfreiheit, obwohl das Gegenteil nötig wäre. Frank Hauke analysiert.

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Compact-Herausgeber Jürgen Elsässer nach der Urteilsverkündung in Leipzig: Dem „Bundesregierung-Besieger“ wurde die Verteidigung des Begriffs „Remigration“ zum Verhängnis. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
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