„Der Richter sagte, daß er eigentlich ein Musterbeispiel dafür ist, wie man in Deutschland gut ankommen kann.“ Um wen es geht? Um einen afghanischen Vergewaltiger, der seit seiner Einreise nach Deutschland 2015 Frauen und junge Mädchen am Fließband belästigt. Gesagt hat das sein Anwalt. Das Urteil: lächerlich. Der Afghane spaziert schon wieder durch die Gegend und darf nicht mehr als 0,5 Promille Alkohol trinken.
Das damals 16jährige Vergewaltigungsopfer leidet bis heute, ist in Therapie und wird den Rest seines Lebens darunter leiden. Wie kommt man als Richter dann auf die Idee, den Täter noch als Integrations-„Musterbeispiel“ zu loben. Wie muß das auf die Opfer wirken. Geht’s noch?
Und, um dem Wahnsinn auch noch die Krone aufzusetzen, wird bekannt, daß der afghanische „Flüchtling“ Anfang des Jahres noch Urlaub in seiner Heimat gemacht hat. Was soll man dazu eigentlich noch sagen?
Urteil als Einladung für weitere Taten
Wer als Migrant nach Deutschland kommt und dann reihenweise Frauen sexuell angreift ist kein „Musterbeispiel“ für Integration. Völlig egal, ob der Straftäter seinen Hauptschulabschluß gemacht hat, gern Fußball spielt, eine Ausbildung absolviert und eigentlich ganz nett ist – wenn er nicht gerade über Mädchen herfällt. Dieser Mann gehört nicht nach Deutschland. Er hätte niemals einreisen dürfen. Er ist eine Gefahr für die Allgemeinheit.
Ja, der Erziehungsgedanke im Jugendstrafrecht soll berücksichtigt werden. Aber Strafen müssen immer auch eine abschreckende Wirkung haben. Ein Trinkverbot ab 0,5 Promille ist keine Strafe, sondern eine Einladung, sich über das nächste wehrlose Opfer herzumachen. Richter sind keine Götter in Schwarz, ihre Urteile sind der Debatte nicht entzogen – auch wenn so mancher sich etwas anderes wünscht.
Wenig tröstlich für die Opfer, aber immerhin offenbart sich so komprimiert in einem Fall der gesamte Asyl-Wahnsinn. 2015 ins Land spaziert, junges Mädchen vergewaltigt, Heimaturlaub im Verfolgerstaat gemacht und dann Witzstrafe und Richter-Lob. Fehlt nur noch, daß dem Täter zur Strafe die deutsche Staatsangehörigkeit verliehen wird. Im „Namen des Volkes“ wurde dieses Urteil nur auf dem Papier gesprochen. Es ist ein einziger Skandal.