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IS-Rückkehrer: Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft muß möglich sein

IS-Rückkehrer: Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft muß möglich sein

IS-Rückkehrer: Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft muß möglich sein

Kämpfer in Syrien
Kämpfer in Syrien
Kämpfer von „Islamischer Staat im Irak und Syrien“ posieren mit Kindern Foto: picture alliance / ZUMA Press
IS-Rückkehrer
 

Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft muß möglich sein

Wer in Terrorcamps fährt, läßt sich gezielt im Töten unschuldiger Menschen ausbilden. Deshalb müssen wir alles daran setzen, daß keiner der IS-Kämpfer zurückkehren kann. Toleranz muß da enden, wo Intoleranz beginnt. Die Sicherheit in Deutschland hat absolute Priorität. Ein Kommentar von Hans-Jürgen Irmer.
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Zur Aburteilung der IS-Terroristen ist ein UN-Sondertribunal nötig. Zehntausende von fanatisierten Muslimen hat es in den letzten Jahren gegeben, die aus rund 100 Ländern, häufig über die Türkei, in den Nahen Osten gezogen sind, um die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) zu unterstützen. Sie kamen, um ein Kalifat aufzubauen, einen islamischen Staat im Sinne Allahs, in dem ausschließlich die Scharia zur Anwendung kommen sollte. Ein Staat, in dem für Demokratie, Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Religionsvielfalt kein Platz ist.

Sie kamen, um Ungläubige zu ermorden, zu enthaupten, zu foltern und Frauen zu vergewaltigen, als Sexsklavinnen zu nutzen oder zu verkaufen. Kreuzigungen und Enthauptungen wurden zum Markenzeichen. Zu erinnern ist an zwei US-Amerikaner, James Foley und Steven Sotloff, die auf dem Boden knien mußten mit rasiertem Kopf, die Hände auf dem Rücken gebunden und vor laufender Kamera enthauptet wurden.

Großer Dank an die Kurden

Zu den Unterstützern des IS gehören ca. 1.050 deutsche Islamisten oder Islamisten aus Deutschland, die zu 50 Prozent die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Einmal mehr Beweis dafür, daß wir unsere Staatsbürgerschaft viel zu schnell und zu leichtfertig vergeben. Von diesen sind noch rund 500 im Ausland, ca. 200 sind bei den Kämpfen umgekommen, ca. 300 sind nach Deutschland zurückgekehrt.

Zu diesen Personen kommen laut Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang etwa 2.240 Islamisten mit Terrorpotential, die in Deutschland leben. Das ist ein Plus von 300 im Vergleich zu 2017, und wir haben ca. 13.000 Salafisten in Deutschland, die häufig die ideologische Grundlage dafür liefern, daß Menschen radikal werden.

Derzeit sind im Norden Syriens rund 7.000 IS-Kämpfer in kurdischen Gefangenenlagern. An dieser Stelle sei den Kurden einmal für einen außergewöhnlichen Einsatz im erfolgreichen Kampf gegen den IS gedankt. In Lagern sind auch rund 80.000 Frauen und Kinder und zwar aus aller Herren Länder. Deshalb benötigen wir ein internationales Sondergericht, ein UN-Tribunal, das wir im Anschluß an die Balkankriege auf europäischer Ebene bereits hatten. Sowohl Bundesinnenminister Horst Seehofer als auch der parlamentarische Staatssekretär im Innenministerium, Günter Krings, können sich zu Recht die Einführung eines internationalen Strafgerichtshofs vorstellen.

Sicherheit muß absolute Priorität haben

Das Bundeskriminalamt hat darauf hingewiesen, daß von zurückkehrenden IS-Terroristen eine langfristige und nur schwer abzuschätzende Gefahr ausgeht. Die Leiterin des Globalen Islaminstituts in Frankfurt, Susanne Schröter, mahnt, daß Heimkehrer, die aus der Gefangenschaft zurückkommen, in der Szene einen Heldenstatus erhalten. Einsicht bei IS-Terroristen sei äußerst gering. Sie seien geprägt von einem tiefen Haß gegen den Westen, gegen die Kultur, gegen die Religion und gegen die Demokratie.

Verfassungsschutzchef Haldenwang ergänzt, daß die Dschihadistenkinder ihre gefallenen Väter als Helden ehren. Man müsse deshalb im Einzelfall Kinder auch überwachen, im übrigen auch endlich die Messengerdienste. Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, hat darauf hingewiesen, daß Kinder, die inmitten von Gewalt aufgewachsen sind, schwer zurückzuholen sind.

Verweigerungshaltung der SPD

Wenn der Bundesgerichtshof zu der Erkenntnis kommt, daß der Aufenthalt in einem IS-Gebiet alleine nicht reiche für eine Strafverfolgung, so wird zweierlei deutlich: Erstens sind unsere Gesetze für diese extremen Fälle der Strafverfolgung nicht hinreichend ausgelegt, deshalb benötigen wir das UN-Sondergericht, und zweitens zeigt es die Fehler der Vergangenheit.

Ich darf daran erinnern, daß Wolfgang Schäuble als Innenminister schon 2008 den Aufenthalt und die Ausbildung in Terrorcamps als strafbewährt einstufen wollte, weil sich damals etwa 50 Muslime für den afghanischen Terrorkampf ausbilden lassen wollten. Dies scheiterte an der damaligen Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), so wie es Heiko Maas als Justizminister 2016 „erfolgreich“ vereitelte, daß der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft und damit eine Ausbürgerung von Doppelstaatlern möglich wurde.

Auch seine Nachfolgerin Katarina Barley (SPD) hat dies aktuell – bezogen auf Altfälle – verhindert. SPD-Vize Ralf Stegner hatte seinerzeit darauf hingewiesen, daß es zu den Grundwerten der Demokratie gehöre, daß Gesetze nicht rückwirkend gemacht werden. Der Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft muß möglich sein.

Haftstrafe in den Ländern der Festnahme verbüßen

Hätten wir die Gesetzesänderung 2008 und 2016 bekommen, wäre die Rechtslage in Deutschland heute eine deutlich andere. Jemand, der in Terrorcamps fährt, läßt sich gezielt im Töten unschuldiger Menschen ausbilden. Deshalb müssen wir alles daran setzen, daß keiner der IS-Kämpfer zurückkehren kann.

Das Gleiche gilt im übrigen auch für die IS-Kämpferinnen, die entweder selbst aktiv beteiligt waren, oder aber durch ihr Handeln die Terroristen faktisch unterstützt haben, auch wenn diese das bestreiten. Der ehemalige Mossad-Chef Tamir Pardo hat völlig zu Recht erklärt, daß man diese IS-Terroristen nicht mehr nach Europa einreisen lassen dürfe. Deshalb braucht es den internationalen Sondergerichtshof, der eine Verurteilung und ein Verbüßen der Haftstrafe in den Ländern, in denen man festgenommen wurde, ermöglicht. Diese Länder sollten finanziell unterstützt werden.

Toleranz muß da enden, wo Intoleranz beginnt. Die Sicherheit in Deutschland hat für mich absolute Priorität.

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Hans-Jürgen Irmer ist direkt gewählter Abgeordneter der CDU für den Wahlkreis Lahn-Dill und Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages.

Kämpfer von „Islamischer Staat im Irak und Syrien“ posieren mit Kindern Foto: picture alliance / ZUMA Press
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