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Kommentar zum Betreuungsgeld: Die dreisten Finger des Staates

Kommentar zum Betreuungsgeld: Die dreisten Finger des Staates

Kommentar zum Betreuungsgeld: Die dreisten Finger des Staates

Kita
Kita
Kita in Hamburg Foto: picture alliance/dpa
Kommentar zum Betreuungsgeld
 

Die dreisten Finger des Staates

Das Betreuungsgeld ist fragwürdig, aber nicht fragwürdiger als der „Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz“. Beides nimmt Bürgern, Steuerzahlern und damit auch Eltern erst einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens weg, um sie anschließend per Umverteilung zu einem politisch erwünschten Verhalten zu nötigen. Ein Kommentar von Michael Paulwitz.
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Kippt Karlsruhe das Betreuungsgeld? Grünrotlinke Politiker, die zuständige „Familienministerin“ Manuela Schwesig (SPD) voran, setzen darauf nach der gestrigen Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht in unverfrorener Kumpanei mit dem medialen Mainstream, dessen Vertreter sich nicht einmal um den Anschein objektiver Berichterstattung bemühen.

Von kritischen Nachfragen ganz zu schweigen. Dabei ist die Argumentation der Hamburger Kläger abenteuerlich, und die Zweifel der Richter stehen auf dünnen Beinchen: Mit denselben Gründen ließen sich nämlich erst recht die milliardenschweren Kita-Ausbau-Programme des Bundes in Frage stellen.

Wenn, wie das Bundesverfassungsgericht argumentiert, ein Bundesgesetz für ein Betreuungsgeld nur zulässig wäre, wenn es „zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse“ erforderlich ist und damit in die Zuständigkeit des Bundes fällt – wo liegt dann die Rechtfertigung für Kita-Programme und den „Rechtsanspruch“ auf einen staatlich geförderten Kita-Platz? In der Aufbrechung „traditioneller Rollenbilder“, deren angebliche „Verfestigung“ durch das Betreuungsgeld die Hamburger Klageschrift für verfassungswidrig hält? Davon steht auch nichts im Grundgesetz.

Unverschämtheit gegenüber verantwortungsbewußten Eltern

Daß der „Grundsatz der Gleichberechtigung“ verlange, Frauen mit Einsatz von Steuermilliarden dazu zu bringen, ihre Kinder möglichst früh einer Fremdbetreuung zu überantworten und einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, ist ideologische Rabulistik. Und daß, wie viele Kommentatoren nahelegen, die lückenlose Staatsbetreuung von Klein- und Kleinstkindern erstrebenswert sein soll, um die Integrationsverweigerer unter den leichtfertig ins Land gelassenen Einwanderern zu packen und weil es auch sonst einige Leute gibt, die ihre Kinder vernachlässigen, ist eine Unverschämtheit gegenüber der überwältigenden Mehrheit der verantwortungsbewußten Eltern.

Die im Grundgesetz festgeschriebenen Prinzipien des Elternrechts in der Erziehung und des besonderen Schutzes der Familie besagen in ihrem Kern nämlich nichts anderes, als daß die Entscheidungen von Eltern, ob und von wem sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen oder nicht, den Staat schlicht nichts angehen.

Die Kita-Programme, die vom willkürlich festgesetzten Idealbild der vollzeit-berufstätigen Frau und Mutter ausgehen, sind die erste und schwerwiegendere Kompetenzüberschreitung des Bundes, mit der er sich unzulässig in die Lebensplanung von Familien eingemischt hat.

Auch die Kita-Programme gehören gekippt

Jeder staatliche Kita-Platz wird mit dem Zehnfachen dessen subventioniert, was unter dem Schlagwort „Betreuungsgeld“ als Trinkgeld zum kläglichen Ausgleich an jene Eltern ausgereicht wird, die sich trotzdem gegen die vorangegangene Zwangsbeglückung entscheiden.

Ja, das Betreuungsgeld ist fragwürdig, aber es ist nicht fragwürdiger als der „Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz“, von dem es abgeleitet wurde. Beide Maßnahmen produzieren „Mitnahmeeffekte“, beide nehmen Bürgern, Steuerzahlern und damit auch Eltern erst einen beträchtlichen Teil ihres Einkommens weg, um sie anschließend per Umverteilung zu einem politisch erwünschten Verhalten zu nötigen.

Darin liegt der eigentliche Skandal, die wahre Grenzüberschreitung. Logisch wäre es demnach, wenn Karlsruhe nicht nur das Betreuungsgeld kippte, sondern Kita-Programme und Fremdbetreuungs-„Rechtsanspruch“ gleich mit.

Aber der Gedanke, daß es für Kinder und Eltern am besten ist, wenn der Staat seine dreisten und gierigen Finger aus den Taschen der Familien läßt und ihnen möglichst wenig vom sauer verdienten Einkommen wegnimmt, damit sie selbst entscheiden können, wie sie Erziehungsaufgaben und Erwerbsarbeit aufteilen und unter einen Hut bekommen, liegt offenbar jenseits des Horizonts von Sozialpolitikern wie von Verfassungsrichtern.

Kita in Hamburg Foto: picture alliance/dpa
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