Herr Pawelka, unlängst hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg in einem spektakulären Urteil die Behandlung eines Teils der in Mitteldeutschland Enteigneten, der sogenannten Neubauern, für nicht rechtmäßig erklärt (JF berichtete mehrfach). Wie die zweite Gruppe der enteigneten Mitteldeutschen, die sogenannten Alteigentümer (Interview JF 6/04), wertet auch die Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a.A., die die Eigentumsinteressen der aus den ehemals ostdeutschen Provinzen Vertriebenen wahrnimmt, das Signal aus Straßburg positiv. Sie sind Aufsichtsratsvorsitzender der Preußischen Treuhand, wo sehen Sie Anknüpfungspunkte für Ihre Arbeit? Pawelka: Für uns ist entscheidend, daß der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Enteignungen selbst als Verstoß gegen die Menschenrechte gewertet hat! Bislang mußten wir argumentieren, daß die Vertreibung die eigentliche Menschenrechtsverletzung und die Enteignung nur ein Nebenprodukt derselben sei. Im übrigen haben uns die Polen immer entgegengehalten, die Bundesregierung halte es im Prinzip mit den in Mitteldeutschland Enteigneten auch nicht anders als Warschau mit den ostdeutschen Enteigneten, sprich den Vertriebenen. Kein unzutreffender Einwand. Pawelka: Deshalb sind wir ja auch froh, daß Berlin nun von Straßburg zum Handeln gezwungen wird. Allerdings, wirklich zutreffend war diese Warschauer Analogie dennoch nicht. Denn die Enteignung der sogenannten „Nazis, Junker und Kriegsverbrecher“ beziehungsweise der Neubauern war völlig andersartig als die Enteignung der Ostdeutschen durch Vertreibung und Aussiedelung. Schließlich wurden die Vertriebenen nicht nur aus politischen oder juristischen Gründen enteignet, sondern aus rassischen Gründen, nämlich weil sie Deutsche waren. Wir haben es also zudem mit einer eindeutigen Diskriminierung zu tun. Was genau ist die Aufgabenstellung der Preußischen Treuhand? Pawelka: Der Zweck, der vor gut einem Jahr gegründeten Gesellschaft ist die „Sicherung des Anspruchs beziehungsweise Rückgabe des im Osten von den Vertreiberstaaten völkerrechtswidrig konfiszierten Eigentums“. Dabei ergibt sich die Stärke der Preußischen Treuhand aus dem eingebrachten Kapital. Wir hoffen also, daß sich möglichst schnell viele Landsleute und interessierte Unterstützter durch den Kauf von Aktien beteiligen. Die kleinste Beteiligung ist eine Aktie von 50 Euro, also etwa 100 Mark. Diejenigen, die es sich leisten können sind aufgerufen, sich an der Aktion „1.000 mal 1.000“ zu beteiligen: Wenn sich in kurzer Zeit 1.000 Landsleute oder Unterstützer mit je 1.000 Mark beteiligen, kann sehr schnell ein effektiver Geschäftsbetrieb aufgenommen werden. Was würde eine effektive Treuhand leisten? Pawelka: Erstens erfassen und sichern wir die Eigentumsansprüche unserer Aktionäre. Denn schließlich besteht die Gefahr, daß Ansprüche verfallen, weil kein Erbe bestimmt worden ist oder weil die Angaben an den Erben nicht ausreichend weitergegeben wurden. Auch unübersichtliche Erbengemeinschaften können dazu führen, daß Ansprüche schließlich nicht mehr „handhabbar“ sind. Zweitens versuchen wir prinzipiell die Interessen unserer Aktionäre rechtlich durchzusetzen. Allerdings wird es uns natürlich nicht möglich sein, Tausende von Klagen gleichzeitig anzustrengen. Aber wir werden in ausgewählten Fällen Musterprozesse führen, die dann Grundlage sein können für die Aktivitäten der übrigen Enteigneten. Unter Enteigneten in Ihrem Sinne verstehen Sie aber nicht nur die Vertriebenen. Pawelka: Neben Vertriebenen gehören zu unserer Klientel auch enteignete Aussiedler. Also Deutsche, die die Heimat erst Jahre oder Jahrzehnte später „freiwillig“ unter dem Druck der damaligen Verhältnisse verlassen haben. Bekanntlich wurden die heimatverbliebenen Deutschen in den polnisch besetzten Gebieten in den fünfziger Jahren von der Volksrepublik Polen eingebürgert. Mußten sie später bei Ausreise in die Bundesrepublik ihre polnische Staatsbürgerschaft wieder abgeben, wurde eventueller privater Grundbesitz – sofern er nicht schon Opfer der allgemeinen kommunistischen Enteignung geworden waren, die es in der VR Polen ebenso gegeben hat wie in der DDR – konfisziert. Wir setzen uns auch für diese Ostdeutschen ein. Tatsächlich geht es Ihnen aber nicht nur um die Wahrnehmung privater juristischer Ansprüche, sondern auch um Politik. Pawelka: In der Tat, wir wollen die Politiker dazu bringen, ihre Pflicht zu tun. Da die Bundesregierung sich seit Jahren nicht um diese Fragen kümmert, könnte sie sich, wenn wir vor Gericht die ersten Erfolge erzielen, zum Handeln gezwungen sehen. Und es ist doch auch besser, eine politische Lösung zu finden, denn die wäre nicht konfrontativ wie die juristische Auseinandersetzung, sondern würde die Beteiligten auf polnischer Seite in eine Regelung miteinbeziehen. Dadurch würde endlich der Rechtsfrieden entstehen, um den wir bislang vergeblich gekämpft haben. Das heißt umgekehrt, die Existenz der Preußischen Treuhand ist eine Reaktion auf das Versagen der Bundesregierung? Pawelka: So ist es. Gibt es schon Reaktionen von seiten der Bundesregierung? Pawelka: Noch will die wohl nicht wahrhaben, was eventuell auf sie zukommt. Bislang hat das Bundesverfassungsgericht Klagen von Vertriebenen gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Entschädigung wegen der von ihr nach der Vereinigung geschlossenen Verträge mit Polen abgewiesen, weil Eigentumsfragen davon nicht berührt würden und deshalb der Bundesregierung ein angemessener Zeitraum zuzubilligen sei, diese Fragen politisch zu regeln, das heißt, ihrer Obhutspflicht nachzukommen. Von wem haben sich die Vertriebenen daraufhin betrogen gefühlt – vom Bundesverfassungsgericht, das solch ein Urteil gefällt hat, wohlwissend, daß die Bundesregierung nicht handeln würde, oder von der Bundesregierung, die trotz dieses Urteils, das sie moralisch schließlich in die Pflicht genommen hat, die ihr anvertrauten Rechtsinteressen wahrzunehmen, nicht gehandelt hat? Pawelka: Das Bundesverfassungsgericht konnte während der neunziger Jahre nicht anders urteilen. Das Versagen sehe ich bei der Bundesregierung, die die ihr zugestandene Zeit nicht genutzt hat, sondern – sind wir doch einmal ehrlich – darauf setzte und setzt, daß sich das Problem „von alleine“ erledigt. Sprich, die auf den baldigen Tod der eventuell Anspruchsberechtigten – immerhin Menschen, die Opfer von Vertreibung, das heißt von Unrecht und in manchen Fällen auch von Mißhandlungen, Tod und Vergewaltigung in der Familie geworden sind – hofft. Erinnern Sie sich an die Gewissenhaftigkeit, mit der dagegen andere Opfergruppen entschädigt werden. Es ist empörend! Eine Ungerechtigkeit, die Sie auch schon als Vorsitzender des Arbeitskreises Deutscher Zwangsarbeiter (AKDZ) erleben mußten. Pawelka: So ist es, während vor einiger Zeit unter großer Anteilnahme von Öffentlichkeit und Politik über die Entschädigung ausländischer Zwangsarbeiter verhandelt wurde, war Bundeskanzler Schröder nicht einmal bereit, eine Resolution des AKDZ auch nur entgegennehmen zu lassen. Wir mußten sie schließlich im August 2002 unter entwürdigenden Bedingungen beim Pförtner des Bundeskanzleramtes zurücklassen. Oder denken Sie an den nach der Deutsch-Tschechischen Erklärung von 1997 eingerichteten sogenannten Deutsch-Tschechischen Zukunftsfond, aus dem sowohl tschechische als auch deutsche Opfer entschädigt werden sollten. Tatsächlich aber haben deutsche Opfer nie auch nur eine müde Mark beziehungsweise einen Euro gesehen – nicht zuletzt auf Intervention von Antje Vollmer hin, die dem Entscheidungsgremium angehörte. Sie sehen, das hat Methode. Was also soll man da noch von der Bundesregierung erwarten, zumal Außenminister Fischer uns gegenüber tatsächlich argumentiert, wir Deutschen sollten lieber schweigen, da wir sonst nur den Nationalismus der Polen schürten. Diese, wie auch andere Verhaltensweisen sind Ausdruck einer weitverbreiteten Form von Vergangeheitsbewältigung, die streng darauf achtet, daß deutsche Opfer nicht auf eine Stufe mit NS-Opfern gestellt werden, weil dann eine Relativierung des von Deutschen begangenen Unrechts gesehen wird. Letztlich aber ist das Pflege von Schuldgefühlen auf dem Rücken deutscher Opfer. Entscheidend ist für die Preußische Treuhand der 1. Mai – an diesem Tag tritt bekanntlich Polen der EU bei. Pawelka: Damit untersteht auch Polen dem Einfluß der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, die darüber wachen, daß EU-Recht auch eingehalten wird. Eine starke Waffe in der juristischen Auseinandersetzung ist dabei das Diskriminierungsverbot in der EU, denn die Enteignung von Vertriebenen basiert auf einer rassischen Diskriminierung der Deutschen. Auch in Warschau weiß man, daß die Preußische Treuhand nur auf den 1. Mai wartet. Wie bereitet man sich in Polen auf diese Herausforderung vor? Pawelka: Diesbezüglich hält man sich dort bedeckt. In Warschau rechnet man wohl damit, sich juristisch behaupten zu können. Ich meine aber, daß die Polen die Rechtslage zu ihren Ungunsten unterschätzen. Inwiefern? Pawelka: Zum Beispiel hofft man in Warschau auf die sogenannte Staatenimmunität. Diese verhindert etwa, daß eine Zivilperson einen Staat erfolgreich auf Schadensersatz verklagen kann. Aktuelles Beispiel ist die Zurückweisung der Klage von Hinterbliebenen der Opfer eines Nato-Luftangriffes auf eine Brücke in Serbien gegen die Bundesrepublik Deutschland. Im Falle der Vertreibung geht es aber darum, daß der polnische Staat die Ostdeutschen nicht nur einmalig durch eine Kriegshandlung geschädigt hat, sondern ihr Eigentum auch heute noch in Händen hält. Diese fortdauernde Schädigung ist mit dem Staatenimmunität nicht zu legitimieren. Ebenso ist das – gern praktizierte -Berufen auf das Potsdamer Protokoll von 1945 abwegig, und auch alle bilateralen Verträge haben im übrigen die Eigentumsfrage offengelassen. Was tut die Treuhand bis zum 1. Mai? Pawelka: Noch sind wir dabei, uns vorzubereiten: Rechtsansprüche zu sichern, Aktionäre zu gewinnen und die Öffentlichkeit und Medien für das Thema zu sensibilisieren. Wann rechnen Sie mit dem Beginn der ersten Musterprozesse? Pawelka: Auch nach dem 1. Mai wird es nicht gleich zu Klagen kommen. Wir werden auch dann weiterhin versuchen, die ausgewählten Fälle auf unterster Ebene und möglichst gütlich zu regeln. Erst wenn das scheitert, werden wir klagen, und zwar zuerst in Polen, und nur wenn wir uns dort nicht durchsetzen können, werden Musterprozesse auf europäischer Ebene angestrengt. Sie waren zu Gesprächen in Warschau, wie waren die Reaktionen auf Ihre Vorbereitungen? Pawelka: Erstaunlich ruhig. Normalerweise hört man aus Polen stets von völlig überzogenen, teilweise nationalistischen Reaktionen auf deutsche Forderungen. Denken Sie an den Streit um das Zentrum gegen Vertreibungen. Pawelka: Das ist schon richtig, und es gab auch in Polen Kritik, aber insgesamt, war ich über die gemäßigte Reaktion, ja sogar über ein gewisses Maß an Verständnis, das uns dort von manchen Politikern wie Journalisten entgegengebracht wurde, angenehm überrascht. Kein Vergleich mit dem Furor, der zum Teil Erika Steinbach im letzten Herbst entegegengeschlagen ist. „Das Presseecho in Polen, England und Frankreich hat uns überrascht“ Weniger zufrieden sind Sie mit der Reaktion der deutschen Medien. Pawelka: Im Gegensatz zu Polen, wo fast alle wichtigen Medien über uns recht breit berichtet haben, ist die Reaktion der deutschen Medien eher lau. Aber auch hier gab es einige wenige überregionale Zeitungen, Radio- und Fernsehsender, die unsere Initiative – weitgehend sachlich – vorgestellt haben. Positiv überrascht hat mich dagegen das Interesse etwa in Frankreich und Großbritannien, so berichteten unter anderem Liberation, Daily Telegraph, Financial Times und Sunday Times sowie die BBC über die Preußische Treuhand. Und auch Medien aus den USA und Japan haben sich gemeldet. Warum wurde denn das Adjektiv „preußisch“ gewählt, geht es doch um ostdeutsche Eigentumsinteressen? Pawelka: Es stimmt, man sprich sonst gemeinhin von den „deutschen“ Ostgebieten. Uns – Ostpreußen und Schlesiern – geht es aber tatsächlich nur um die ehemals preußischen Teile. Warum arbeiten Sie nicht zum Beispiel mit den Sudetendeutschen zusammen? Pawelka: Die müssen sich mit einer ganz anderen Situation auseinandersetzen, ihr Adressat ist nicht Polen, sondern die Tschechische Republik, die Sudetendeutschen haben ihr eigenes Projekt. Rudi Pawelka ist Aufsichtsratsvorsitzender der Preußischen Treuhand GmbH & Co. KG a.A. Der 1940 in Breslau Geborene ist zudem Bundesvorsitzender der Landsmannschaft Schlesien – im April 2000 trat er die Nachfolge Herbert Hupkas an. Heute lebt der ehemalige Polizeibeamte in Leverkusen. Preußische Treuhand GmbH & Co. KG a.A.: Die im Januar 2003 aus Kreisen der Vertriebenenorganisationen gegründete – jedoch vom Bund der Vertriebenen (BdV) unabhängige – Gesellschaft widmet sich der Sicherung und Rückgabe des konfiszierten Eigentums von aus Ostdeutschland Vertriebenen. Die Landsmannschaft Ostpreußen hält 40 Prozent, die der Schlesier 10 Prozent der Anteile, der Rest verteilt sich auf Privatpersonen. Inzwischen hat die Aktiengesellschaft etwa 1.000 Teilhaber. Kontakt: Preußische Treuhand, Werstener Dorfstraße 187, 40591 Düsseldorf, Internet: www.preussische-treuhand.de.vu weitere Interview-Partner der JF