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Kultur und Sprache ins Grundgesetz

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Kultur und Sprache ins Grundgesetz

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Der Staat schützt und fördert die Kultur“ und „Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch“: zwei Sätze, die eigentlich Selbstverständlichkeiten sind. Die Koalitionsarbeitsgruppe Kultur und Medien hat diese Initiativen nun in die große Koalitionsrunde eingebracht und fordert die Aufnahme in das Grundgesetz. Einerseits ist dies sehr zu begrüßen, andererseits stimmt es doch nachdenklich. Wissen wir noch, woher unsere Kultur kommt? Muß das Grundgesetz erst festlegen, daß unser Zusammenleben auf der christlich-abendländischen Kultur basiert und daß unsere Sprache Deutsch ist?

Vielleicht aber ist eine solche Erweiterung unseres Grundgesetzes längst fällig. Die traditionell links orientierte Szene der Kulturschaffenden begrüßt es sehr, daß man das Staatsziel „Kultur“ endlich im Grundgesetz verankern will. Nicht, daß es hier um die Gunst dieser Klientel ginge, aber es muß betont werden, daß gerade Staatskulturminister Bernd Neumann in der vergangenen Legislaturperiode hervorragende Arbeit geleistet hat. Viel zu lange hat sich die Union dem Thema Kultur verschlossen und es den anderen überlassen. Das war falsch, denn die Kultur ist die Quelle unserer Identität. Deutschland ist eine Kulturnation, und die dürfen wir nicht den linken Kräften überlassen.

Schaut man auf unsere Gesellschaft, kann man den Eindruck gewinnen, daß wir uns unserer Wurzeln eben nicht mehr so selbstverständlich bewußt sind. Die 4,3 Millionen Muslime in Deutschland haben eine andere kulturelle Grundlage. Sie sollen diese auch leben. Aber sind wir nicht manchmal in den Städten und Schulen schon nahe am „Kampf der Kulturen“? Fehlt die deutsche Sprache als Grundlage der Verständigung und auch als Grundlage des kulturellen Austauschs, werden Parallelgesellschaften Tür und Tor geöffnet. Eine Verankerung der deutschen Sprache in der Verfassung würde keinen Zweifel mehr an ihrer Bedeutung im Alltag offenlassen. Wer in Deutschland lebt, muß sich zu unserer Verfassung bekennen. Beinhaltet diese auch das Bekenntnis zu unserer Kultur, so wird eine unverzichtbare Verbindlichkeit zu den christlichen Werten, aus denen unsere Kultur schöpft, eingefordert.

Die Stärke unseres Grundgesetzes ist seine Klarheit. Von daher dürfen Erweiterungen nicht inflationär werden. Eine Kulturnation, wie wir es sind, sollte sich aber auch in ihrer Verfassung dazu bekennen.

Norbert Geis (CSU) ist Mitglied des Deutschen Bundestages.

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