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Keinesfalls gerechtfertigt

Keinesfalls gerechtfertigt

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Keinesfalls gerechtfertigt

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Das vom Europäischen Rat vereinbarte Protokoll, wonach die militärische Neutralität Irlands, dessen Steuerhoheit, Abtreibungsverbot und Familienpolitik von der EU-Politik verschont bleiben sollen, soll den Vertrag von Lissabon lediglich interpretieren. Es ist aber eine substantielle Vertragsänderung. Demgemäß muß diese von allen Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Wenn die Iren nur über den Vertrag (erneut und dem demokratischen Prinzip zuwider) abstimmen sollten, dann über ein Vertragswerk, das überhaupt nicht zur Geltung kommen soll. Wenn sie zugleich über das Protokoll abstimmen, dann über ein Vertragswerk, dem die anderen Mitgliedstaaten nicht zugestimmt haben. Dieser Dissens hindert das Inkrafttreten des Vertrages so lange, als nicht alle Mitgliedstaaten das Protokoll ratifiziert haben.

 Das Zurück zur jetzigen Kommissionsverfassung ist eine wesentliche Änderung des Vertrags und durch die Ermächtigung des Europäischen Rats, die Anzahl der Kommissionsmitglieder zu ändern, keinesfalls gerechtfertigt. Das Bundesverfassungsgericht wird am 30. Juni über einen Vertrag entscheiden, der nicht zur Geltung kommen soll. Das kann es lassen.

Prof. Dr. Karl A. Schachtschneider ist Verfassungsrechtler.

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