Wieder eine Niederlage der Großen Koalition in Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht ist grundsätzlich sehr zurückhaltend mit der Außerkraftsetzung von Gesetzen in Eilverfahren. Geschieht dies doch, wie kürzlich beim neuen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, das die Telekommunikationsanbieter verpflichtet, alle Telefon- und Internetverbindungen sechs Monate zu speichern und den Ermittlungsbehörden bei Bedarf zur Verfügung zu stellen, dann ist eine Aufhebung im Hauptsacheverfahren sehr wahrscheinlich. Mehr als das, was jetzt noch vorläufig zulässig ist, nämlich der Abruf der Daten nur bei schweren Straftaten und nicht, wie es im Gesetz steht, bei allen Straftaten, dürfte von Karlsruhe nicht zugelassen werden. Aber auch dies ist fraglich, denn die Richter haben in ihrer Entscheidung klargestellt, daß der Verkehrsdatenabruf ein schwerwiegender Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis ist. Es spricht daher einiges dafür, daß Karlsruhe das Gesetz komplett kassiert, denn in einer anderen kürzlich ergangenen Entscheidung haben die Karlsruher Richter ausgeführt, daß eine anlaßlose flächendeckende automatisierte Erfassung von Autokennzeichen verfassungswidrig ist. Und genau dies ist auch bei der Vorratsdatenspeicherung gegeben: eine anlaßlose flächendeckende Datenspeicherung.