Auch lange zurückliegendes Geschehen taucht immer wieder einmal aus dem Schatten der Vergangenheit auf. In der Regel läßt eine Nachricht es schlaglichtartig aufscheinen. So auch jüngst bei der Meldung, daß ein polnisches Gericht einer in Deutschland lebenden Frau Wald, Wiesen und ein Haus in Polen zugesprochen hat. Der Frau war 1977 die Ausreise aus Polen nach Deutschland gelungen, doch mußte sie auf ihr Grund- und Hauseigentum verzichten, das in Staatsbesitz überging. Das war damals nicht nur in Polen so üblich, sondern auch in der DDR. Fälle dieser Art von Ausreise und zwangsweisem Eigentumsverlust hat es in Polen Zigtausende gegeben. Daher macht es in Polen böses Blut, wenn nun auf das entzogene Eigentum, in dem sich inzwischen andere eingerichtet haben, Rechtsansprüche gestellt werden, zumal wenn sie aus Deutschland kommen, und erst recht dann, wenn sie gerichtlich erfolgreich sind. Forderungen aus früherem Eigentum im heutigen Polen klagen auch aus dem einstigen deutschen Osten vertriebene Deutsche ein. Dies macht, obwohl nicht sehr aussichtsreich, das deutsch-polnische Verhältnis zusätzlich gespannt. Gegen andere polnische Ängste hat Kanzlerin Merkel jetzt in Polen versichert, eine deutsche Umdeutung der Geschichte werde es nicht geben. Doch geht es nicht darum, Geschichte umzudeuten, sondern sich an alle historischen Tatsachen zu halten und keine davon zu unterdrücken. Auch wenn sich nicht jedes Land an die eine oder andere Tatsache erinnern lassen will.