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Abgestufte Empörung

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Unmittelbar vor dem Volkstrauertag wurden in Mecklenburg-Vorpommern mehrere Denkmale für deutsche Gefallene des Ersten und Zweiten Weltkriegs mit Farbschmierereien geschändet. In Greifswald störten sogenannte Antifaschisten eine offizielle Gedenkveranstaltung des Volksbundes lautstark mit Rufen wie: „Nie wieder Deutschland! – Deutsche Täter sind keine Opfer!“ Aber anders als im Falle der am 9. November zertretenen Blumengebinde in Frankfurt an der Oder, die Eingang in die bundesweiten Nachrichtensendungen fanden, blieb das Presseecho auf die Schändungen im Nordosten lokal begrenzt: eine Randnotiz in der Ostsee-Zeitung über die Taten von „Unbekannten“, das war’s. Betroffenheit, Empörung, Protestaufrufe? Fehlanzeige. Statt dessen feiern sich die linksextremen Urheber mit eigenen Beweisfotos im Internet und rühmen sich ihres vermeintlichen Widerstands gegen die „revisionistische Gedenkpolitik“. Es hat sich hierzulande eingebürgert, daß für die öffentliche Verdammung solcher Taten nicht deren kriminelle Art und Weise als Maßstab zugrunde gelegt wird, sondern der Grad der Empörung abgestuft nach der jeweiligen politischen Herkunft der Täter erfolgt. Und dabei ist stets zu beachten: Rechts vor links. Ein objektives Urteil fiele dagegen ungeteilt aus. Hier wie dort sind die Zerstörungen hinterhältig, feige und würdelos. Sie verletzen nicht nur das Tabu der Totenruhe, sie mißachten auch die Bedürfnisse und Rechte der um die Toten Trauernden.

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