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Brauchen wir einen internationalen Katastrophenschutz?

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Brauchen wir einen internationalen Katastrophenschutz?

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Katastrophen machen vor Landesgrenzen nicht halt. Der Tsunami in Asien machte das einmal mehr brutal deutlich. Internationale Zusammenarbeit im Katastrophenschutz steht daher außer Frage, sowohl vor als auch nach der Katastrophe. Zu einem Teil funktioniert die Kooperation bereits recht gut. Beispiel dafür ist der „EU-Mechanismus“, der sowohl innerhalb der EU greift als auch dann, wenn ein nicht zur EU gehörendes Land betroffen ist. Dieses Land kann im Katastrophenfall in Brüssel um Hilfe bitten. Brüssel leitet die Anfrage an die Mitgliedsstaaten weiter. Diese melden wiederum ihre Offerten. Das betroffene Land entscheidet, welche Hilfe es in Anspruch nehmen will. Im Anschluß koordiniert die EU die eingeleiteten Maßnahmen mit den Hilfsorganisationen, die sich in den EU-Mechanismus integriert haben. Zu ihnen gehört die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), die gegenwärtig in Sri Lanka insbesondere medizinische Hilfsgüter verteilt, technisches Gerät zur Wasseraufbereitung installiert und dabei vor Ort auf die Erfahrungen der St. John’s Ambulance zurückgreifen kann. Für die Johanniter ist ihre internationale Einsatzfähigkeit nicht zum Nulltarif zu haben. Sie müssen den hohen von der International Search and Rescue Advisory Group (INSARAG) festgelegten Standards genügen. Entsprechend müssen sie ihre Mitarbeiter, unter ihnen viele ehrenamtliche Kollegen, ständig weiterbilden und hochwertiges Material und technisches Gerät vorhalten. Zugleich müssen sie wie andere Organisationen einen schwierigen Spagat zwischen internationalen Regelungen und den verschiedenen nationalen Katastrophen- und Bevölkerungsschutzgesetzen vollziehen. Die Johanniter haben deshalb speziell für ihre internationalen Hilfeleistungen die bundesländerübergreifenden Auslandseinsatzzentren Nord und Süd gegründet. Diese können, wie bei der Elbeflut, auch im Inland eingesetzt werden. Karl A. Kähler ist der Einsatzleiter „Seebeben“ der Johanniter-Unfall-Hilfe. Ein internationaler Katastrophenschutz, so notwendig er angesichts der Flutkatastrophe in Südostasien erscheinenmag, scheitert an objektiven Bedingungen. Zum einen ist das Material der staatlichen Katastrophenschutzinstitutionen und der Hilfsdienste fast nie kompatibel. Das gleiche gilt für die Ausbildung der Helfer. Vor Ort machen oft Kleinigkeiten, wie z.B. unterschiedlichen Funkgeräte, eine übernationale Kommunikation im Katastrophengebiet unmöglich. Zum anderen ist die Unterstellungs- und Organisationsstruktur des Katastrophenschutzes in nahezu allen Ländern unterschiedlich geregelt. Es gibt Staaten, in denen der Katastrophenschutz als Teil der Landesverteidigung dem Militär direkt untersteht. Das Technische Hilfswerk (THW) in Deutschland untersteht dem Bundesministerium des Inneren. 98 Prozent der Mitarbeiter des THW arbeiten ehrenamtlich. In anderen Staaten besteht Katastrophenschutz nur auf dem Papier. Wie schwer es innerhalb der EU (und im Nato-Rahmen) fällt, gemeinsame Verteidigungsstrukturen zu schaffen, ist bekannt. Dort bemüht man sich seit Jahrzehnten eher schlecht als recht um Kompatibilität. Wie viel schwerer ist es dann, bei den unterschiedlichen Unterstellungen und Strukturen einen gemeinsamen Nenner für den Katastropheneinsatz zu finden? Gemeinsame Katastrophenschutzstrukturen, die über bloße Koordinierungsstäbe hinausgehen, existieren bislang nur in bilateraler Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Frankreich Schweiz, Polen und Österreich. Es lassen sich zwar internationale Stäbe im Katastrophenfall bilden, die hinsichtlich der Verteilung der Rettungskräfte und -mittel theoretisch nach dem Modulsystem verfahren können. Ein ständiger internationaler Katastrophenschutz als stehende Organisation bleibt aber noch unrealistischer als eine stehende Euro-Armee unter EU-Kommando. Gerd Jürgen Henkel war als Ministerialrat im Bundesinnenministerium von 1986 bis 2001 Direktor des Technischen Hilfswerks.

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