Comroad, Infomatec und EM.TV sind mittlerweile vielen Anlegern ein Begriff. Es sind Beispielsfälle dafür, wie es möglich ist, sich auf Kosten von Anlegern zu bereichern, ohne daß diese große Chancen haben sich dagegen zu wehren. Diese Fälle haben das Vertrauen der Anleger in die Aktie nachhaltig geschädigt, wie die Entwicklung der Aktionärszahlen eindeutig zeigt. Nur 16,4 Prozent der Deutschen hält noch Aktien oder Aktienfonds. Dies ist im Gegensatz zu anderen Industrienationen erschreckend wenig. Um das Vertrauen der Anleger in die Börsen wiederherzustellen, ist es unbedingt notwendig, ihnen das Gefühl zu geben, daß sie hinreichend vor betrügerischen Machenschaften geschützt werden. Es geht dabei nicht um den Schutz vor unternehmerischen Fehlentwicklungen, etwa die Nichtzulassung eines bestimmten Medikaments. Diese sind der Aktienanlage immanent und werden von den Anlegern in die Investitionsentscheidung miteinbezogen. Der Anleger muß jedoch sicher sein können, daß er sich auf die Angaben, die am Kapitalmarkt gemacht werden, verlassen kann. Nur dann kann ein anonymer Markt wie die Börse funktionieren. Dies ist in der Vergangenheit leider nicht der Fall gewesen, weil die für falsche Meldungen Verantwortlichen kaum rechtliche Konsequenzen zu befürchten hatten bzw. die rechtlichen Regeln so ausgestaltet waren, daß sich ein Verstoß gegen sie „rentieren“ konnte. Denn in der Mehrzahl der Fälle blieb dem Täter auch nach einer strafrechtlichen Verurteilung der Erlös aus der Tat. Dieser Zustand muß beseitigt werden. Daher ist die Einführung einer Haftung von Managern für eine fehlerhafte Information des Kapitalmarkts dringend notwendig. Damit würde Deutschland endlich internationalen Standards gerecht. Harald Petersen ist Rechtsanwalt in Bayreuth und Mitglied des Vorstands der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. Wenn von Managerhaftung gesprochen wird, muß natürlich klar sein, daß es sich um Haftung bei vorsätzlich begangenem Schaden handelt. Dann sind wir im Bereich des Strafrechts, und dann ist die Frage nach einer Haftung ohnehin obsolet. Auch Manager können wegen Untreue bestraft und zur Wiedergutmachung herangezogen werden. Ackermann wurde freigesprochen, weil ihm kein vorsätzliches Tun nachzuweisen war. Es geht also um Managerhaftung bei Fahrlässigkeit. Und dann wird es sehr problematisch. Wenn ein Manager eine geschäftliche Entscheidung trifft, die dann ein Mißerfolg wird, wie soll er denn dafür haften? Das ist kaum praktizierbar und gefährlich. Manager müssen ständig folgenschwere Entscheidungen treffen, und sie sind genausowenig gegen Fehler und Irrtümer gefeit wie andere. Es gibt niemanden, der immer alles richtig macht. Daß Fehlentscheidungen im Managerbereich schwerwiegendere Folgen haben als in anderen Gebieten, ist im Wirtschaftsleben der Normalfall. Wenn Manager für Fehlentscheidungen in Haftung genommen werden, werden sie verunsichert und scheuen Risiken. Aber häufig müssen riskante Entscheidungen getroffen werden, auf den ersten Blick gegen jede Vernunft. Manager müssen Tatmenschen sein. Wenn Manager aber eine mögliche Haftung für ihr Tun im Hinterkopf haben, lähmt dies ihre Kraft zur Entscheidung. Ein Unternehmen zu führen, ist nichts für ängstliche Menschen. Unter dem Strich führt die verschärfte Managerhaftung zu drastischer Kostentreiberei, denn jeder Verantwortungsträger wird eine Berufshaftpflichtversicherung auf Kosten seines Unternehmens abschließen oder aber in den Verträgen mit allen Anlegern seine Haftungsverpflichtung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken. Faktisch wäre dann jede Managerhaftung graue Theorie, denn die bloße Fehleinschätzung eines unternehmerischen Risikos ist hier nicht erfaßt. Roy Felgner ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Steuerrecht in Hamburg.