Die Idee klingt vernünftig. Fünf deutsche Großbanken, Deutsche Bank, Dresdner Bank, Commerzbank, Hypo-Vereinsbank und DZ Bank (Zentralbank der Volks- und Raiffeisenbanken), wollen eine Großteil ihrer Kredite, die sie ihren Kunden gewährt haben, „verbriefen“. Die Kredite bilden dabei die Grundlage von verzinslichen Wertpapieren, die an Anleger verkauft werden. Damit vermindern die Banken nicht nur ihr Volumen an Kreditbesitz, sie verlagern auch die Kreditrisiken auf die Käufer dieser Wertpapiere. Die Versicherung, nur „gute“ Kredite würden in den Wertpapierfonds eingelagert, klingt angesichts der zunehmenden Firmenpleiten selbst honoriger und alteingesessener Unternehmen wenig glaubwürdig. In einer freien (Kredit-)Marktwirtschaft ist dieser Versuch jedoch legitim und der Kauf solcher Wertpapiere freie Risikoentscheidung des Anlegers. Etwas anderes ist es jedoch, wenn eine staatliche Organisation wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Sache reingezogen wird. Warum wird vom marktwirtschaftlich redlichen Pfade der rein privaten Bankgeschäftsgestaltung abgewichen? Das erweckt Mißtrauen, auch bei den Ordnungshütern der Europäischen Union. Offensichtlich sollen Risiken, etwa das Versprechen einer möglicherweise zu hohen Verzinsung, ohne die kein privater Anleger diese Wertpapiere kaufen würde, auf die KfW abgewälzt werden. Für die Verluste der KfW müssen aber letztlich die Steuerzahler aufkommen. Eine raffinierte Methode, private Bankverluste auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Gut, daß es die EU-Wettbewerbskommission gibt.
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