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Jeder darf sterben

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Jeder darf sterben

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Belgien hat seit letzter Woche das weitgehendste Sterbehilfe-Gesetz der Welt. Es geht noch über die Anfang April verabschiedete Regelung in den Niederlanden hinaus. Es braucht in Belgien keine unheilbare Krankheit mit unerträglichen Schmerzen ärztlich bescheinigt zu werden. Es genügt ein Antrag und die Bescheinigung der geistigen Zurechnungsfähigkeit – also die gleichen Bedingungen, die für ein Testament gelten. Auf Widerstand gestoßen ist vor allem die Ausdehnung auf psychisch Kranke und Jugendliche. Die flämischen Christdemokraten wollen daher gegen das beschlossene Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen. Dort hatte vor einigen Wochen die Engländerin Diane Pretty vergeblich versucht, für ihren Ehemann das Recht zu erkämpfen, ihr straflos den Tod zu geben. Der Erfolg der christdemokratischen Klage ist damit jedoch nicht garantiert. Weder wird Sterbehilfe durch die Menschenrechte nahegelegt, noch verstößt sie eindeutig dagegen. Offensichtlich liegt die Fragestellung auf einer Ebene, wo die Menschenrechtscharta nicht hinreicht. Hier prallen Restbestände von Gottesfurcht direkt gegen das handgreifliche individuelle Interesse: „Ich will nicht leiden.“ Dazwischen geschoben wird häufig das Mißbrauchsargument. Es ist in der Tat zu erwarten, daß Nutznießer in einzelnen Fällen Druck auf Alte und Kranke ausüben werden. Doch mit dem Hinweis auf tödlichen Mißbrauch könnte man auch vieles andere verbieten.

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