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Böse Bescherung

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Während von den meisten Bereichen in der Rentenneuordnung nur noch Scherbenhaufen vorhanden sind und der Arbeitsminister Riester, nun schon zum wiederholten Male, seinen Gesetzentwurf ändern muß, werden die Regelungen zur Erwerbsminderungsrente (bisher Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente) wohl weitgehend ohne zusätzliche Änderungen in Kraft gesetzt.

Künftig haben Arbeitnehmer mit einer qualifizierten beruflichen Ausbildung schlechte Karten, denn die bisherige Berufsunfähigkeitsrente wird es ab 2001 nicht mehr geben. Auch eine zusätzliche private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit verspricht nicht unbedingt Abhilfe. Erfahrungen zeigen, daß private Versicherungen oft erst nach Klagen über alle Instanzen zu Zahlungen gezwungen werden können und die Lage auf dem Arbeitsmarkt überhaupt nicht berücksichtigen.

Wenn statt der bisherigen Zwei-Drittel-Rente künftig nur noch 50 Prozent der Vollrente für drei Jahre gezahlt werden und zwar nur dann, wenn noch drei bis sechs Stunden gearbeitet werden kann, werden die finanziellen Probleme ausgerechnet den Kranken aufgebürdet. Die wesentliche Verschlechterung, daß keine Rente zu zahlen ist, wenn der Arbeitnehmer noch mehr als sechs Stunden arbeiten kann, trifft ebenfalls die Kranken. Nicht Rentenkürzungen, sondern die Verhinderung von Mißbrauch der bestehenden Vorschriften ist notwendig, Herr Riester! Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen zur Kasse zu bitten, ist unanständig, Herr Bundeskanzler!

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