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Urteil: Islamist wollte Ungläubige töten – und muß dafür in eine WG ziehen

Urteil: Islamist wollte Ungläubige töten – und muß dafür in eine WG ziehen

Urteil: Islamist wollte Ungläubige töten – und muß dafür in eine WG ziehen

Islamist. Bei der Urteilsfindung zeigte sich das Gericht milde: der Jugendliche muß zur Strafe in eine Wohngemeinschaft zeihen. Symbolbild: Archiv / DPA
Islamist. Bei der Urteilsfindung zeigte sich das Gericht milde: der Jugendliche muß zur Strafe in eine Wohngemeinschaft zeihen. Symbolbild: Archiv / DPA
Bei der Urteilsfindung zeigte sich das Gericht milde: der Jugendliche muß zur Strafe in eine Wohngemeinschaft zeihen. Symbolbild: Archiv / DPA
Urteil
 

Islamist wollte Ungläubige töten – und muß dafür in eine WG ziehen

Ein jugendlicher Islamist aus Elmshorn plante einen Anschlag auf „Ungläubige“. Nun wird er verurteilt – nicht zu Haft, sondern zu zwei Jahren in einer sozialpädagogischen Wohngruppe.
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ITZEHOE. Das Landgericht Itzehoe hat einen zur Tatzeit 17jährigen Islamsiten aus dem schleswig-holsteinischen Elmshorn wegen der Planung eines islamistisch motovierten Anaschlags schuldig gesprochen.

Die Anklage beinhaltete unter anderem Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, Verabredung zum Mord sowie Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Urteil wurde am Donnerstag bekanntgegeben.

Radikalisierter Islamist muß nicht ins Gefängnis

Ins Gefängnis muß der Jugendliche allerdings nicht. Anstelle einer Haft muß er nun für zwei Jahre in eine betreute Wohngruppe mit sozialpädagogischer und -therapeutischer Begleitung einziehen. Zusätzlich soll der radikalisierte Teenager ein Anti-Aggressions-Training absolvieren und sich einer Beratungsstelle für islamistischen Extremismus anschließen. Die Maßnahme erfolgte nach dem Jugendstrafrecht.

Der Fall hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Der junge Mann aus Elmshorn, über dessen mutmaßlichen Migrationshintergrund es keine Angabe seitens der Behörden gibt, war im November 2024 nach einem Hinweis des US-Geheimdienstes in Elmshorn festgenommen worden. Laut Staatsanwaltschaft lag bei ihm eine „erhebliche Radikalisierung“ vor. Seine extremistische Einstellung habe in konkrete Anschlagspläne gemündet. Details nannte das Gericht nicht. Nur so viel: Der Islamist wollte Ungläubige töten und so ins Paradies gelangen. (rr)

Bei der Urteilsfindung zeigte sich das Gericht milde: der Jugendliche muß zur Strafe in eine Wohngemeinschaft zeihen. Symbolbild: Archiv / DPA
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