Anzeige
Anzeige

Abgeordnetenmandat: Verfassungsgericht verbietet Überwachung von Bodo Ramelow

Abgeordnetenmandat: Verfassungsgericht verbietet Überwachung von Bodo Ramelow

Abgeordnetenmandat: Verfassungsgericht verbietet Überwachung von Bodo Ramelow

2011-05-18-landtagsprojekt-erfurt-072
2011-05-18-landtagsprojekt-erfurt-072
Abgeordnetenmandat
 

Verfassungsgericht verbietet Überwachung von Bodo Ramelow

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz untersagt. Die Karlsruher Richter urteilten, von dem 57jährigen gehe „kein relevanter Beitrag für eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ aus.
Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

2011-05-18-landtagsprojekt-erfurt-072
Bodow Ramelow: Nicht mehr vom Verfassungsschutz überwacht Foto: Thüringer Landtag/Wikimedia

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linkspartei-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz untersagt. Die Karlsruher Richter urteilten, von dem 57jährigen gehe „kein relevanter Beitrag für eine Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“ aus.

Zudem werde durch die Beobachtung das freie Mandat Ramelows, der im thüringischen Landtag sitzt, verletzt. Zwar sei die Überwachung von Landtagsabgeordneten durch den Verfassungsschutz nicht grundsätzlich verboten, im Falle des Linken-Politikers sei dies jedoch nicht verhältnismäßig.

Ramelow zeigte sich über den Erfolg vor dem höchsten Gericht erfreut. „Ich gebe zu, ich habe heute geweint.“ Es sei nun an der Zeit, die Observation der gesamten Linkspartei und ihrer Abgeordneten zu beenden. Auch die Grünen lobten das Urteil: „Damit stärkt das höchste deutsche Gericht die Stellung der gewählten Abgeordneten deutlich und betont die Bedeutung des freien Mandats in der Demokratie“, sagte der Bundestagsabgeordnete Hans-Christian Ströbele. (ho)

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag