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Nach Medienbericht: Buback: Kontakt von Ex-RAF-Terroristin Becker zum Verfassungsschutz bekannt

Nach Medienbericht: Buback: Kontakt von Ex-RAF-Terroristin Becker zum Verfassungsschutz bekannt

Nach Medienbericht: Buback: Kontakt von Ex-RAF-Terroristin Becker zum Verfassungsschutz bekannt

Michael_Buback
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Nach Medienbericht
 

Buback: Kontakt von Ex-RAF-Terroristin Becker zum Verfassungsschutz bekannt

Der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, hat wenig überrascht auf neue Berichte reagiert, wonach die frühere RAF-Terroristin Verena Becker mit dem Verfassungsschutz kooperiert haben soll. Für eine solche Zusammenarbeit gebe es mehrere Hinweise, sagte Buback der JUNGEN FREIHEIT.
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Michael Buback bei der Vorstellung seines Buchs „Der zweite Tod meines Vaters“ 2012 Foto: Wikimedia/Jakub Szypulka mit CC-Lizenz https://bit.ly/3aFMo4

Der Sohn des 1977 von der RAF ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, hat wenig überrascht auf neue Berichte reagiert, wonach die frühere RAF-Terroristin Verena Becker mit dem Verfassungsschutz zusammengearbeitet haben soll.

„Die Tatsache, daß Verena Becker Informantin des Verfassungsschutzes war, ist dem Spiegel bereits im Jahre 2007 von einem früheren Verfassungsschützer genannt und vom früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum im Fernsehen vor einem Millionenpublikum bestätigt worden“, sagte Buback der JUNGEN FREIHEIT. Auch ein ehemaliger leitender Verfassungsschützer habe diesen Kontakt in Interviews geschildert und erklärt, daß eine derartige Kooperation auch honoriert würde.

Die Bild-Zeitung hatte am Donnerstag berichtet, daß Becker nicht nur mit dem Verfassungsschutz kooperiert habe, sondern für ihre Zusammenarbeit auch Geld von dem Geheimdienst erhalten habe. Dies gehe aus dem schriftlichen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart im Prozeß um den Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback hervor. Becker war im vergangenen Jahr in dem Verfahren wegen Beihilfe zum Mord zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Weitere Hinweise auf Zusammenarbeit mit Verfassungsschutz

Neu sei laut Buback allerdings, daß sich im Urteil Ausführungen zu der Zusammenarbeit zwischen dem Verfassungsschutz und der RAF-Terroristin Becker fänden. „Denn weder der Minister noch der leitende Verfassungsschützer durften ihre bereits öffentlich gemachten Äußerungen aufgrund eingeschränkter Aussagegenehmigungen vor Gericht wiederholen“, ergänzte der Sohn des ermordeten Generalbundesanwalts.

Auf die Nähe von Becker zum Verfassungsschutz habe zudem auch die Zeugenvernehmung des Ex-Terroristen Michael „Bommi“ Baumann im Mai 2011 vor dem Stuttgarter Gericht hingewiesen. Dieser habe sein Erstaunen darüber geäußert, daß sich Becker an den Verfassungsschutz wandte, um Hafterleichterung zu erlangen. Seiner Meinung nach sei das unlogisch, da man in einem solchen Fall eigentlich zur Staatsanwaltschaft gehe.

Daß Becker dies nicht getan habe, sei laut Baumanns ein Hinweis dafür, daß es bereits einen Kontakt zum Verfassungsschutz gegeben habe oder sie Mitarbeiterin gewesen sei. Baumann war Mitbegründer der Gruppierung „Bewegung 2. Juni“.

Geschwärzte Stelle im Gnadengesuch

Ein weiterer Beleg für die Zusammenarbeit Beckers mit dem Inlandsgeheimdienst finde sich laut Buback im Schriftwechsel anläßlich eines Gnadengesuchs der ehemaligen RAF-Terroristin an den damaligen Bundespräsident Richard von Weizsäcker.

„Der unmittelbare Kontakt von Frau Becker zum Verfassungsschutz hat als weitere Folge, daß Informationen aus der Befragung vom Verfassungsschutz zur Bundesanwaltschaft gelangten, die eine Stellungnahme zum Gnadengesuch von Frau Becker an den Bundespräsidenten abzugeben hatte.“

Eine geschwärzte Stelle in dem Gesuch gehe vermutlich auf die Einschaltung des Verfassungsschutzes zurück. „Sie verwehrte es den Prozeßbeteiligten im Stuttgarter Verfahren, die befürwortende Stellungnahme des Generalbundesanwalts zur Begnadigung von Verena Becker im Jahre 1989 ohne Schwärzung zu sehen“, kritisierte Buback.

Becker war 1977 wegen versuchten Mordes an zwei Polizisten in Singen zu einer Lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bei ihrer Festnahme wurde auch die Tatwaffe vom Buback-Mord gefunden.1989 wurde sie vom Bundespräsidenten begnadigt und vorzeitig aus der Haft entlassen. Am 30. November. Dem Tag, an dem die RAF den Deutsche-Bank-Chef Alfred Herrhausen ermordete. (krk)

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