BERLIN. Drei junge Männer sind nach der Gruppenvergewaltigung einer 20jährigen auf freiem Fuß. Die Tat ereignete sich bereits im Juni 2011 im Berliner Stadtteil Neukölln. Die zur Tatzeit zwischen 16 und 19 Jahre alten Amir H., Osman D. und Mohamed El-S. wurden am Montag vom Landgericht zu Bewährungsstrafen zwischen elf und 13 Monaten verurteilt.
Außerdem müssen sie dem Opfer je 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die drei Triebtäter waren ein Jahr nach der Tat im Juni diesen Jahres verhaftet worden und sprachen zunächst von einvernehmlichem Geschlechtsverkehr mit dem Opfer. Nach drei, beziehungsweise vier Monaten wurden sie aus der Untersuchungshaft entlassen. Im Laufe der Verhandlung gestanden sie jedoch, die junge Frau bedroht, mit Alkohol gefügig gemacht und schließlich drei Mal vergewaltigt zu haben.
Die junge Frau ist nach einem Bericht der B.Z. weiterhin schwer traumatisiert. Erst sechs Monate nach der Tat war sie vernehmungsfähig. Die Richter begründeten das milde Urteil damit, daß die Frau bereits vor der Vergewaltigung unter Einfluß von Ecstasy oder KO-Tropfen stand und somit statt von einer Vergewaltigung vom „sexuellen Mißbrauch einer widerstandsunfähigen Person“ ausgegangen werden muß. Außerdem kam bei den Angeklagten Jugendstrafrecht zur Anwendung. (tb)