BERLIN. Beate Zschäpe kann offenbar keine Beteiligung an den mutmaßlich von der rechtsextremen Gruppierung „Nationalsozialistischer Untergrund“ begangenen Morden nachgewiesen werden. Das Bundesinnenministerium gehe derzeit davon aus, der in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten könne nur die Brandstiftung in der eigenen Wohnung zur Last gelegt werden, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung.
Demnach habe auch eine Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung wenig Chancen auf Erfolg, heißt es aus dem Ministerium. Gelingt kein Nachweis, daß sich die Verdächtigte an den Taten beteiligt oder davon gewußt hat, wäre die „Zwickauer Zelle“ im Sinne des Strafgesetzbuchs (StGB) keine terroristische Vereinigung mehr. Laut Strafgesetzbuch sind dafür mindestens drei Personen nötig. Die verstorbenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt blieben damit aus juristischer Sicht Einzeltäter.
2.000 D-Mark für gefälschte Pässe
Unterdessen wurde bekannt, daß der Thüringer Verfassungsschutz der untergetauchten Gruppe im Jahr 2000 über einen V-Mann Geld für gefälschte Ausweise zukommen lassen wollte. Allerdings seien die 2.000 D-Mark von einem Mittelsmann unterschlagen worden, berichtet die Bild am Sonntag.
Ein Mitarbeiter der Behörde sagte der parlamentarischen Kontrollkommission des thüringischen Landtags, der Verfassungsschutz habe sich davon versprochen, Hinweise auf den Aufenthaltsort der drei zu erhalten. Zugleich wurden Vorwürfe laut, der Verfassungsschutz habe der Polizei Informationen über das Trio vorenthalten und so dafür gesorgt, daß die Gruppe erfolgreich untertauchen konnte. (ho)