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Dubai-Attentat: Dubai-Attentat: Mutmaßlicher Mossad-Agent wieder in Israel

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Dubai-Attentat
 

Dubai-Attentat: Mutmaßlicher Mossad-Agent wieder in Israel

Der mutmaßliche Mossad-Agent Uri B., der vor kurzem von Polen an Deutschland ausgeliefert wurde, befindet sich wieder in Israel. Ihm wird vorgeworfen, in die Ermordung des Hamas-Funktionärs Mahmud al Mabhuh verwickelt zu sein.
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Israelische Flagge: Hat der Mossad den Hamas-Funktionär al Mabhuh ermordet? Foto: Flickr/RonAlmog

BERLIN. Der mutmaßliche Mossad-Agent Uri B., der vor kurzem von Polen an Deutschland ausgeliefert wurde, befindet sich wieder in Israel. Dies bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.

Dem Mann wird vorgeworfen, in die Ermordung des hochrangigen Hamas-Mitglieds Mahmud al Mabhuh in Dubai verwickelt zu sein. Der als Mitbegründer der Kassam-Brigaden geltende al Mabhuh war am 19. Januar tot in seinem Hotelzimmer in Dubai aufgefunden worden. Er wurde offenbar mit Elektroschocks betäubt und dann erstickt.

Die Ermittlungsbehörden des Emirats am Persischen Golf machen den israelischen Geheimdienst für die Ermordung Al Mabhuhs verantwortlich. Auf Aufnahmen der Überwachungskameras des Hotels waren mehrere mutmaßliche Mossad-Agenten zu sehen. Sie sollen mit illegal beschafften Pässe meist westlicher Staaten nach Dubai eingereist sein.

Gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt

Die Bundesanwaltschaft hatte Uri B. geheimdienstliche Agententätigkeit und Urkundenfälschung vorgeworfen. Er soll einem Mossad-Agenten im Frühjahr 2009 geholfen haben, in Köln die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen und dadurch einen deutschen Reisepaß auf den Namen Michael Bodenheimer zu bekommen. Mit diesem Paß reiste einer der mutmaßlichen Agenten dann offenbar nach Dubai.

Auf Grundlage eines von Deutschland ausgehenden Europäischen Haftbefehls wurde Uri B. dann am 4. Juni in Polen festgenommen und vergangene Woche an die Bundesrepublik ausgeliefert – allerdings unter dem Vorbehalt, daß er hierzulande nur wegen Urkundenfälschung belangt werden dürfe. Das polnische Recht verbietet Auslieferungen bei Delikten mit politischem Hintergrund. Dazu zählt auch die Agententätigkeit für einen ausländischen Staat.

Aufgrund der polnischen Bedingungen gab die Bundesanwaltschaft das Verfahren dann an die Staatsanwaltschaft Köln ab. Diese entschied am Freitag, Uri B. gegen eine Kaution auf freien Fuß zu setzen. Über die Höhe der Sicherheitsleistung wollte die Behörde keine Angaben machen.

Europäischer Haftbefehl nach wie vor in Kraft

Hierüber sei Stillschweigen vereinbart worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sie sei aber ausreichend, um damit die Strafe bei einer möglichen Verurteilung wegen Urkundenfälschung zu begleichen. Ebenso wie die Kosten für das Verfahren, die laut der Staatsanwaltschaft aufgrund von Übersetzungsleistungen und Auslieferungsverfahren nicht unerheblich seien.

Der Sprecher der Behörde betonte zudem, daß der Europäische Haftbefehl gegen Uri B. in bezug auf den Vorwurf der Agententätigkeit nach wie vor in Kraft sei. Sollte der Israeli wieder in die Bundesrepublik oder ein anderes EU-Mitgliedsland einreisen, könnte er deswegen auch belangt werden.

Unterdessen sollen die Vereinigten Arabischen Emirate laut der Nachrichtenagentur AFP die Freilassung des mutmaßlichen Mossad-Agenten kritisiert und die Bundesregierung um Aufklärung gebeten haben. Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes konnte dies gegenüber der JF aber nicht bestätigen. Ungeachtet der Entscheidung der Kölner Justiz, die man nicht kommentiere, werde sich Deutschland aber „weiterhin bemühen, zur Aufklärung des Falls Al Mabhuh beizutragen“, sagte er. (krk)

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