BERLIN. Der Berliner Senat hat am Dienstag ein weitreichendes Integrationsgesetz beschlossen. Senatorin Carola Bluhm (Linke) sagte, der Entwurf solle die „Beteiligungsrechte der Bevölkerung mit Migrationshintergrund“ verbindlich festschreiben und die „Öffnung der gesellschaftlichen Institutionen für die Vielfalt der Stadtbevölkerung“ vorantreiben.
Dies sei notwendig in einer Stadt, in der 25 Prozent der Bevölkerung nichtdeutscher Herkunft seien. Über den Entwurf der rot-roten Landesregierung muß nun das Berliner Abgeordnetenhaus abstimmen.
Einwanderung in den öffentlichen Dienst
Nach dem Gesetz gelten Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz bei Einstellungsverfahren und Beförderung als Qualifikation. Zuwanderer sollen damit bessere Einstiegschancen in die öffentliche Verwaltung erhalten. Zudem wird in der amtlichen Statistik die Herkunft der Zuwanderer nur noch in der ersten und zweiten Generation erfaßt.
Einher gehen Anpassungen an die gesellschaftliche Realität Berlins: So werden Ämter der Integrationsbeauftragten und -beiräte gesetzlich verankert, Bestattungen mit Rücksicht auf Muslime ohne Sarg erlaubt und „kirchliche Feiertage“ durch „religiöse Feiertage“ ersetzt.
Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) lobte das Gesetz als „Beitrag zu verbesserter Integration“. Berlin habe nur eine Chance, wenn es sich als offene Metropole erweise. (cs)