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Bundesrat: Schöffen müssen ausreichend Deutsch verstehen

Bundesrat: Schöffen müssen ausreichend Deutsch verstehen

Bundesrat: Schöffen müssen ausreichend Deutsch verstehen

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Bundesrat
 

Schöffen müssen ausreichend Deutsch verstehen

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse künftig nicht mehr als Schöffen amtieren dürfen.
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Preußisches Herrenhaus: Sitz der Ländervertretung in Berlin. Foto: Bundesrat

BERLIN. Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse sollen zukünftig vom Schöffenamt ausgeschlossen werden können. Dies sieht ein Änderungsantrag zum Gerichtsverfassungsgesetz vor, den der Bundesrat vorgelegt hat.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Sinne des Grundgesetzes an der Entscheidungsfindung mitwirken. Grundsätzlich kann jeder erwachsene deutsche Staatsangehörige zum Schöffen gewählt werden.

Bisher kann von der Schöffenliste nachträglich gestrichen werden, wer zum Beispiel seinen Wohnort gewechselt hat oder aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigung einer Verhandlung nicht folgen kann.

„Mehrfach aufgetretener Fall“

Die Länderkammer hat nun den Nachbesserungsbedarf erkannt, da „der in der jüngeren Vergangenheit mehrfach aufgetretene Fall, daß der ernannte Schöffe zwar deutscher Staatsbürger ist, aber keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzt, um einer Hauptverhandlung überhaupt folgen zu können, nach der derzeitigen Rechtslage ungeregelt“ ist.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung des Gerichtsverfassungsgesetzes soll nun die „Streichung eines solchen – ebenfalls ungeeigneten – Schöffen von der Schöffenliste“ ermöglichen. 

Bundesregierung unterstützt Vorhaben

Auf diese Weise könne einerseits weiterhin die Mitwirkung der Bevölkerung an der Rechtspflege und andererseits die sachgerechte Arbeit der Gerichte gewährleistet werden.

Der Bundesrat hatte bereits im August 2005 schon einmal denselben Vorstoß unternommen, sich seiner Zeit damit jedoch nicht durchsetzen können. Die Bundesregierung hat mitgeteilt, daß sie den aktuellen Gesetzentwurf der Länderkammer grundsätzlich unterstützt. (vo)

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