BERLIN. Der Begriff der Rasse soll aus dem deutschen Grundgesetz getilgt werden, hat das Deutsche Institut für Menschenrechte gefordert. Dies sei notwendig, da jede Theorie, die auf die Existenz von Rassen hinweise, selbst bereits rassistisch sei, behauptete die Institutsleiterin Beate Rudolf am Dienstag.
„Eine Änderung des Grundgesetzes wäre ein wichtiges Signal, um die scheinbare Akzeptanz von Rassekonzeptionen zu beenden.“ Die Europäische Union und einige ihrer Mitgliedsstaaten hätten sich bereits gegen die Verwendung des Begriffs Rasse ausgesprochen. „Ein solcher Schritt ist in Deutschland längst überfällig.“
„Rassistische Benachteiligung“ statt Rasse
In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Nach Vorstellungen des Institutes soll die Rasse zukünftig durch ein Verbot „rassistischer“ Benachteiligung oder Bevorzugung ersetzt werden. (FA)