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Justiz: Prozeß gegen Messerstecher endet ohne Urteil

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Landgericht_01
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Justiz
 

Prozeß gegen Messerstecher endet ohne Urteil

Ein Tunesier, der im vergangenen Jahr in Hamburg einen Menschen erstochen hat, muß nicht ins Gefängnis. Das Landgericht ordnete in einem nicht-öffentlichen Prozeß die Unterbringung des Täters in der Psychiatrie an.
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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

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Hamburger Landgericht: „Anspannung des Angeklagten möglichst gering halten“ Foto: justiz.hamburg.de

HAMBURG. Ein 27 Jahre alter Tunesier, der im vergangenen Jahr in Hamburg einen Menschen erstochen hat, ist nicht verurteilt worden. Aufgrund des gesundheitlichen Zustands des Angeklagten ordnete das Gericht in einem nicht-öffentlichen Prozeß statt dessen die Einweisung des Mannes in eine psychiatrische Klinik an.

Farid A. hatte am 6. Oktober vergangenen Jahres den 46 Jahre alten Chef des Imbißladens „Medina“ im Hamburger Stadtteil St. Pauli mit einem Fleischermesser getötet. Angeblich soll der Nordafrikaner zum Tatzeitpunkt unter „Wahnvorstellungen“ gelitten haben.

Das Opfer hatte mehrere Stiche in Herz und Lunge erlitten und verstarb noch am Tatort. Zur Tat hatte der Beschuldigte angegeben, daß „Allah“ ihm befohlen habe, den Mann zu töten.

In psychiatrische Klinik eingewiesen

Schon zu Prozeßbeginn am 3. Februar vor dem Hamburger Landgericht, bei dem A. aufgrund seiner Gefährlichkeit in Handschellen und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt wurde, war die Öffentlichkeit „bis auf weiteres“ von der Verhandlung ausgeschlossen worden, „um die Anspannung des Angeklagten möglichst gering zu halten“, so die Begründung des Gerichts.

Wie die JUNGE FREIHEIT auf Nachfrage vom Landgericht erfuhr, könnte der bereits vorbestrafte A. wieder auf freien Fuß kommen, wenn ein Gutachten zu dem Schluß kommt, daß er von seinen „Wahnvorstellungen“ geheilt ist. Eine anschließende Inhaftierung hat er nicht zu befürchten. (ro)

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