FRANKFURT/ODER. Ein nach Griechenland abgeschobener Iraker muß nach Deutschland zurückgeholt werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder. Das Gericht begründete nach einem Bericht der Berliner Zeitung seine Entscheidung damit, daß die in Griechenland für Asylbewerber herrschenden Verhältnisse dem Iraker nicht zuzumuten seien. Zur Zeit müsse dieser als Obdachloser in einem Park leben.
Der 27 Jahre alte Mann war aus dem Irak nach Griechenland geflohen und im September 2009 von der Bundespolizei in einem Zug von Warschau nach Berlin aufgegriffen worden. In Eisenhüttenstadt stellte er aus der Abschiebehaft Antrag auf Asyl, da sein Vater unter Saddam Hussein in einem Nachrichtendienst gearbeitet habe und er nun im Irak um sein Leben fürchten müsse.
Zwar legte der Anwalt des Irakers Widerspruch gegen dessen Abschiebebescheid ein, doch bevor das Gericht darüber entscheiden konnte, wurde der 27jährige im November auf Grund der Drittstaatenregelung nach Griechenland abgeschoben. Das Gericht entschied nun, daß es für den Mann unzumutbar sei, von Griechenland aus zu klären, ob in Deutschland ein Asylverfahren eingeleitet werde und ordnete seine sofortige Rückholung an. (krk)