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Polnische Dreistigkeit

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Cato, Palmer, Exklusiv

Frechheit siegt, heißt ein polnischer Grundsatz beim Einreichen immer neuer Forderungen an Deutschland. Mit dem vorauseilend kapitulierenden Leichtmatrosen im Auswärtigen Amt glaubt man wohl leichtes Spiel zu haben. Das mag das dreiste Ansinnen erklären, den deutsch-polnischen Nachbarschaftsvertrag um einen ethnischen „Minderheitenstatus“ für in Deutschland lebende Polen zu erweitern.

Das Motiv ist durchsichtig: Das Manöver soll Warschau noch mehr Einmischungsmöglichkeiten geben und vom eigenen Unwillen ablenken, der deutschen Volksgruppe die überfälligen Autonomierechte zu gewähren. Solche stehen alteingesessenen autochthonen Volksgruppen zu, nicht aber zufällig und seit kurzem anwesenden Einwanderern. Gewährt man sie den Polen trotzdem, kann man sie den Türken nicht verweigern, das immerhin hat man in Berlin erkannt.

Das polnische „Gutachten“, das ein 1940 aufgehobenes Minderheitenstatut weiterhin gültig sieht, übergeht elegant, daß Polen alle deutschen Gebiete mit autochthoner polnischer Bevölkerung, auf die sich ein solches Statut beziehen könnte, bereits vor mehr als sechs Jahrzehnten annektiert hat. Auf einen Nachbarschaftsvertrag, der nur um den Preis einseitiger Geschenke zu haben ist, kann selbst Deutschland gut verzichten.

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