KÖLN. Das Verbot des Anti-Islamisierungskongresses der Bürgerbewegung Pro Köln im September 2008 durch die Polizei war rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Köln gab damit am Donnerstag einer entsprechenden Klage der Bürgerbewegung vom Oktober vergangenen Jahres recht (Az.: 20 K 6466/08).
Die Polizei hatte die Abschlußkundgebung des Anti-Islamisierungskongresses am 20. September 2008 kurzfristig beendet und verboten, nachdem es in der Stadt zu Ausschreitungen von Linksextremisten gekommen war.
Pro Köln kündigt Klage auf Schadensersatz an
Während der damalige Kölner Oberbürgermeister Fritz Schramma (CDU) das Verbot als „Sieg der Demokratie“ bezeichnete, kritisierten einige Juristen und Publizisten wie der Staatsrechtler Josef Isensee die Entscheidung als „Kapitulation des Rechtsstaates“.
Pro-Köln-Chef Markus Beisicht kündigte nach dem gestrigen Urteil eine Klage auf Schadensersatz gegen die Kölner Polizeiführung an. Gleichzeitig forderte er den Rücktritt von Polizeipräsident Klaus Steffenhagen. Wenn dieser „noch ein Fünkchen Anstand besitzt, dann tritt er nach dieser Blamage vor dem Verwaltungsgericht in Köln umgehend von seinem Amt zurück“, sagte Beisicht. (krk)