BERLIN. Ein internes Papier des Bundesinnenministeriums für eine mögliche Umorganisation des Verfassungsschutzes hat kurz vor der Wahl für Aufregung gesorgt. In dem sechsseitigen Entwurf sollen dem Verfassungsschutz laut Süddeutscher Zeitung Kompetenzen übertragen werden, die bislang der Polizei vorbehalten sind.
Dazu gehören unter anderem die Onlinedurchsuchung von Computern sowie das Abhören von Privatwohnungen. Auch soll der Inlandsgeheimdienst auf die Daten der Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen dürfen.
Zudem wird angeregt, den Sicherheitsbehörden die Infiltration des kriminellen und verfassungsfeindlichen Milieus zu erleichtern: „Verdeckte Ermittler sollen, wenn sie Straftaten begehen und diese zum ‘szenetypischem Verhalten’ gehören, nicht bestraft werden“, schreibt die Süddeutsche.
„Das gab es zuletzt in der DDR”
Der Zeitung zufolge soll es sich bei dem Papier um einen Wunschzettel einzelner Referate des Innenministeriums handeln. Der Büroleiter von Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Bruno Kahl, sagte dem Blatt, es handle sich „um ein Papier, das bisher nicht zur Leitungsebene des Hauses gelangt sei“, keine Koalitionsverhandlungsgrundlage, sondern ein „Ministeriums-Internum“.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, warf Schäuble laut Spiegel Online vor vor, jedes Augenmaß verloren zu haben. „Er überschreitet die roten Linien einer rechtsstaatlichen Innenpolitik.“
Die heimliche Durchsuchung von Wohnungen sei in Deutschland zuletzt in der DDR erlaubt gewesen. „Das darf es in Deutschland nicht wieder geben“, sagte der SPD-Politiker. (krk)