ROM. Ein Gericht in Rom entscheidet diese Woche, ob Nachfahren griechischer SS-Opfer als Wiedergutmachung deutsches Eigentum in Italien pfänden lassen dürfen.
Nach einem Bericht des Spiegel kämen dafür beispielsweise Gelder der Deutschen Bahn AG aus dem Fahrkartenverkauf in Italien in Frage. Im Raum stehen Forderungen in Höhe von 50 Millionen Euro.
Soldaten sollen Frauen die Brüste abgeschnitten haben
Bei den Klägern handelt es sich um Nachfahren und Verwandte von im Juni 1944 durch die SS ermordeten Griechen. Damals hatten Angehörige des SS-Panzergrenadier-Regiments 7 in dem Bergdorf Distomo mehr als 200 Einwohner als Vergeltungsmaßnahme für Angriffe von Partisanen getötet.
Nach einem Artikel des Spiegel von 1997 sollen dabei „Männer wie Kinder“ wahllos erschossen und „Frauen vergewaltigt und niedergemetzelt“ worden sein. Vielen hätten die Soldaten die Brüste abgeschnitten. Schwangere seien aufgeschlitzt worden. Anderen hätte man die Köpfe abgetrennt oder die Augen ausgestochen.
Die Nachfahren der Getöteten hatten im Jahr 2000 vom obersten Gericht Griechenlands Schadensersatz zugesprochen bekommen. Jedoch lehnte die griechische Regierung eine Pfändung deutscher Besitzgüter in Griechenland, wie beispielsweise des Goethe-Instituts, ab.
Bahn und Auswärtiges Amt sehen keine Rechtsgrundlage für Pfändung
Im vergangenen Jahr entschied allerdings das oberste italienische Zivilgericht, daß die griechischen Urteile auch in Italien vollstreckt werden könnten.
Laut dem Spiegel informierte nun das italienische Außenministerium die deutsche Botschaft in Rom, daß der Anwalt der Griechen Einnahmen der italienischen Staatsbahnen aus dem Verkauf internationaler Fahrscheine der Deutschen Bahn pfänden lassen wolle.
Ein Sprecher der Bahn sagte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, man sehe einem möglichen Gerichtstermin relativ gelassen entgegen, „weil es nach unsererm juristischen Verständnis nicht rechtens ist, Fahrkarteneinnahmen in diesem Zusammenhang zu pfänden“. Die Bahn sei schließlich kein Staatsunternehmen, sondern als sogenanntens „Sondervermögen“ zu bewerten. (krk)