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Beförderungen im Abendrot

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So sehr sich die Parteien untereinander auch bekriegen, in einem sind sich alle einig: Droht bei einer Wahl – ganz gleich, ob auf kommunaler, Landes- oder Bundesebene – eine Niederlage, werden treue Parteifreunde im Beamtentum schnell noch befördert. Natürlich hat das alles überhaupt nichts mit den Wahlen zu tun, sondern war schon vorher vorgesehen und sind dies die ganz normalen turnusmäßigen Beförderungen. Und genauso natürlich ist es, daß die jeweilige Opposition dies der jeweiligen Regierung vorwirft – selbst wenn sie zuvor im umgekehrten Fall genauso gehandelt hat. Erinnerungen an das Jahr 1998 werden wach Wie nicht anders zu erwarten, war dies dann auch bei der am vergangenen Sonntag zu Ende gegangenen Bundestagswahl der Fall. Hatte es im Juni bereits Berichte über mehrere hundert bevorstehende Beförderungen gegeben, war dies von der Bundesregierung – natürlich – strikt dementiert worden. Dabei ging aus einer dem Haushaltsausschuß des Bundestags vorgelegten Aufstellung des Bundesfinanzministeriums hervor, daß in diesem Jahr noch insgesamt 480 Beförderungen im höheren Dienst vorgenommen werden könnten. Fest geplant beziehungsweise Mitte Juni vollzogen waren 231 Beförderungen. Und natürlich hatte jedes Ministerium sofort eine Erklärung parat. So hieß es aus dem Gesundheitsministerium, die Maßnahmen seien durch die vor zwei Jahren erfolgte Zusammenlegung von Gesundheits- und Teilen des Arbeitsministeriums bedingt. Erst seit diesem Jahr seien die Bewertungskriterien für Beförderungen ausgearbeitet, so daß der „Beförderungsstau“ erst jetzt aufgelöst werden könne. Und auch die Erklärung von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) klingt wie eine Ablenkung, wenn sie davon spricht, daß es sich bei dieser Berichterstattung um eine „Skandalisierung auf dem Rücken der kleinen Leute“ handle, da unter den zu Befördernden auch 29 Beschäftigte des einfachen Dienstes seien. Schmidt „vergaß“ aber zu erwähnen, daß auch 24 Referatsleiter, 30 Referenten und 43 Mitarbeiter des gehobenen Dienstes die Karriereleiter hochsteigen sollen. Die Beschäftigten des einfachen Dienstes machen also nicht einmal ein Viertel aus! Nach Bekanntwerden der Berichte wurde von allen Ministerien versprochen, die Beförderungen nochmals zu überprüfen. Daß dies aber einmal mehr leere Worthülsen waren, zeigt sich jetzt. Einem Bericht der Berliner Zeitung zufolge sind nach der Wahl vom Kabinett noch kurzerhand 31 hochrangige Beamte und Angestellte des Bundes befördert worden. Es habe sich hierbei keineswegs um eine „Aktion Abendsonne“ gehandelt, sondern vielmehr seien das ganz normale und schon lange feststehende Höhergruppierungen gewesen, lautete die Erklärung. Rot-Grün setzte in diesem Jahr aber nur eine mittlerweile schon ehrwürdige Tradition fort. Denn als 1998 CDU, CSU und FDP die Macht in Bonn abgeben mußten, wurden dem Vernehmen nach vorher schnell noch mehr als 600 Staatsdiener befördert. Der Stern titelte damals: „Die Günstlinge bitten zur Kasse!“ SPD und Grüne forderten damals selbstverständlich einen sofortigen Beförderungsstopp. Und wie lautete die Erklärung von Schwarz-Gelb: Es habe sich dabei um ganz normale Beförderungen gehandelt. Man kann dem Nachrichtenmagazin Spiegel nur zustimmen, der dies seinerzeit als „würdeloses Schauspiel“ titulierte. Genau das gleiche passierte im Frühling 2005 auch in Nordrhein-Westfalen. Kurz vor dem Machtwechsel von Rot-Grün zu Schwarz-Gelb gab es noch zahlreiche Beförderungen. So wurde etwa Dorothee Zwiffelhofer, die zuvor die persönliche Referentin der Chefin der Staatskanzlei, Angelika Marienfeld, war, schnell als Stellvertretende Dienststellenleiterin zur Brüsseler Landesvertretung des Landes Nordrhein-Westfalen entsandt. Zwar können nach den neuen Regelungen des nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetzes Beförderungen von der neuen Landesregierung wieder rückgängig gemacht werden. Sie dürfen aber den alten Dienstrang nicht antasten, auch wenn die hierfür vorgesehene Bewährungszeit von zweimal fünf Jahren noch nicht erreicht wurde. Damit sind diese Beamten dann also völlig abgesichert. Vielleicht hätte sich die scheidende Bundesregierung aber ein Vorbild an ihrem Außenminister Joschka Fischer nehmen sollen. Während jetzt nämlich letztinstanzlich der Versuch der rot-grünen Bundesregierung scheiterte, eine mit einem Zwangsgeld versehene Gegendarstellung an Focus durchzusetzen, zeigte der grüne Außenminister, daß es durchaus auch anders geht: Sofort nach der Neuwahlankündigung durch den Bundeskanzler Gerhard Schröder stoppte er die in seinem Ministerium anstehende Beförderung von 35 Beamten ab der Besoldungsgruppe B3. Lediglich in den darunterliegenden Besoldungsgruppen waren in dem von Fischer geführten Ministerium noch Beförderungen erlaubt.

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