Mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, nach dem die Unternehmen künftig die Beitragszahlungen zu den staatlichen Sozialversicherungen am Monatsende und nicht mehr wie bisher zur Mitte des Folgemonats zu entrichten haben. Dagegen stimmte allein die FDP. Die Unionsparteien enthielten sich der Stimme und wollen im Bundesrat das Gesetz bestätigen lassen. Der einzige Sinn des Gesetzes besteht in einem einmaligen Liquiditätsschub für die Sozialkassen in Höhe eines Monatseinkommens von 9,6 Milliarden Euro. Alternativ müßte schon im Jahr 2006 zumindest der Rentenbeitragssatz von 19,5 auf 20 Prozent steigen. Daß in Zeiten des bevorstehenden heftigen Kampfes um die Wählerstimmen doch noch gemeinsame Positionen von Regierung und Opposition (die FDP ausgenommen) bestehen, ist weniger erfreulich als erschreckend entlarvend. Dieses Phänomen zeigte sich bereits vor einem Vierteljahr, als der Risikostrukturausgleich (RSA) der gesetzlichen Krankenversicherungen neu geregelt wurde. Damals wurde der gesetzlichen Rentenversicherung für ihre monatlichen Abgaben an die Krankenkassen ein Zahlungsaufschub von zwei Wochen eingeräumt. Den staatlichen Sozialsystemen, insbesondere den Rentenkassen, steht das Wasser bis zum Hals. Die Methoden, mit denen der Staat parteiübergreifend die drohende Zahlungsunfähigkeit abwenden will, ähneln dem Verhalten total überschuldeter Unternehmen. Jeder Trick wird ausgenutzt, um Einnahmen schneller einzutreiben und Zahlungsverpflichtungen zu verdrängen. Es sollte daher nicht verwundern, wenn demnächst gemeinsam beschlossen würde, die Renten mit zunehmender Verzögerung auszuzahlen.