Anzeige
Anzeige

Der Lohn muß um ein Drittel fallen

Der Lohn muß um ein Drittel fallen

Der Lohn muß um ein Drittel fallen

 

Der Lohn muß um ein Drittel fallen

Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

Die sogenannten Hartz-Reformen sollten die Arbeitslosenzahl halbieren. Statt dessen stieg sie von vier Millionen (2002) auf über fünf Millionen – und die rot-grüne Bundesregierung wurde vor allem auch deshalb abgewählt. Die Große Koalition will es nun besser machen und dabei unter anderem auf das neue Zauberwort „Kombilohn“ setzen. „Mainzer Modell“, „Einstiegsgeld Baden-Württemberg“ oder „SGI-Modell“ – die verschiedensten Kombinationen aus Niedriglohn und staatlichem Zuschuß wurden in den letzten Jahren in Deutschland getestet – mit bestenfalls kurzfristigem Erfolg, meist aber mit unerwünschten und teuren Mitnahmeeffekten. Hamburg will sein Kombilohnmodell fortsetzen und Firmen, die Arbeitslose einstellen, nun einen Zuschuß von drei Euro je Stunde zahlen. Zwar ist von der schwarz-roten Bundesregierung noch nichts beschlossen worden, doch es deutet alles darauf hin, daß ein Kombilohn-Modell eingeführt wird, das „sowohl die Aufnahme einfacher Tätigkeiten durch eine ausgewogene Kombination aus Arbeitslohn und Sozialleistung lohnend macht als auch die Möglichkeit für zusätzliche Arbeitsplätze für einfache Tätigkeiten neu schafft“, wie es im Koalitionsvertrag heißt. Magdeburger Modell für 1,8 Millionen neue Stellen Zwei unterschiedliche neue Modelle für Arbeitslosengeld-II-Empfänger (ALG II/“Hartz IV“) werden hierbei derzeit besonders diskutiert. Zum einen die „Magdeburger Alternative“, bei der die gesamten Sozialversicherungsbeiträge bei Neueinstellungen in der untersten Lohngruppe vom Staat übernommen werden. 1,8 Millionen neue Stellen und eine Entlastung des Bundeshaushalts um 4,4 Milliarden Euro versprechen sich davon die Ökonomen Ronnie Schöb und Joachim Weimann von der Universität Magdeburg. Vorausgesetzt, die Erstattung der Beiträge für Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung je Arbeitnehmer liegt unterhalb des vormals bezogenen Arbeitslosengeldes II. Arbeitsplätze für sogar 3,2 Millionen Geringqualifizierte und ebenfalls Milliardeneinsparungen für den Staat verspricht das Kombilohn-Modell des Münchner Instituts für Wirtschaftsforschung (ifo). Allerdings müsse dazu der Lohn für einfache Arbeit „um etwa ein Drittel“ fallen, so die Autoren, ifo-Chef Hans-Werner Sinn und seine Mitarbeiter Christian Holzner, Wolfgang Meister, Wolfgang Ochel und Martin Werding in ihrem „Aktivierende Sozialhilfe 2006“ genannten Konzept. Das ifo will die Lohnzuschüsse jedoch an die Arbeitnehmer statt an die Unternehmen auszahlen, „weil man die individuelle Bedürftigkeit der Betroffenen nicht berücksichtigen könnte“. Das heißt aber: Nur wer Anspruch auf ALG II hat, bekommt einen entsprechenden Zuschuß. Das ifo warnt sogar explizit vor „Drehtüreffekten“ durch das „Magdeburger Modell“: „Bestehende Firmen können im Wettbewerb mit neuen Firmen, deren gesamte Belegschaft an Geringqualifizierten bezuschußt wird, nicht überleben.“ Dieses ifo-Modell basiert auf drei Eckpfeilern: Kombilohn für Sozialleistungsempfänger, Absenkung der ALG-II-Regelleistungen und ein Beschäftigungsangebot in kommunaler Regie für all jene, die keine Stellen in der Privatwirtschaft finden. Damit kann laut ifo das Hauptproblem der Arbeitslosigkeit abgebaut werden, die „extrem geringe Spreizung der Lohnsätze über die Qualifikationsstufen hinweg“. Mit der Sozialhilfe und dem ALG II seien „Mindestlohnansprüche“ aufgebaut worden. Dadurch sei geringqualifizierte Arbeit so verteuert worden, daß entsprechende Stellen auf breiter Basis entfielen und Massenarbeitslosigkeit entstand. Konkret seien folgende Schritte notwendig: Für arbeitslose Sozialleistungsbezieher, die eine Beschäftigung in kommunaler Regie ablehnen, werden die Leistungen des ALG II um 345 bis 460 Euro monatlich gekürzt, im Falle einer vierköpfigen Familie beispielsweise von 1.591 auf 1.161 Euro. Wohnkostenzuschüsse und Leistungen an Kinder bleiben unangetastet. Die Unterstützung Langzeitarbeitsloser liegt damit im Schnitt um etwa ein Drittel unter dem heutigen Grundleistungsniveau. Die so reduzierte staatliche Unterstützung wird bis zu einem selbst verdienten Einkommen von 500 Euro jedoch nicht abgeschmolzen. Der Transferentzug von 80 Prozent für das selbst verdiente Einkommen im Bereich ab 100 Euro entfällt. Zusätzlich gewährt das Finanzamt noch einen Lohnzuschuß von 20 Prozent für jeden selbst verdienten Euro bis zu einem Verdienst von 200 Euro. Dieser Zuschuß bleibt für darüber hinausgehende Einkommen bis 500 Euro ebenfalls konstant. Es besteht eine volle Sozialversicherungspflicht der Arbeitgeber. Arbeitnehmerbeiträge sind jedoch nur für den Teil des Einkommens zu zahlen, der 200 Euro übersteigt. Kombilohn-Modell kontra gesetzlichen Mindestlohn Bei Einkommen jenseits von 500 Euro werden der Lohnzuschuß und die reduzierte Sozialleistung mit konstanter Rate abgeschmolzen und so mit allen anderen Abgaben und Transfers verzahnt, daß von jedem zusätzlich verdienten Euro Bruttolohn stets rund 30 Cent übrigbleiben. Bislang verblieben von zusätzlichen Einkommen oberhalb von 800 Euro nur zehn Prozent. Diejenigen, die trotz des neuen Systems keine Stelle in der Privat-Wirtschaft finden, können verlangen, bei ihrer Kommune zu einem Einkommen in Höhe des heutigen, ungekürzten ALG II auf einer Vollzeitstelle beschäftigt zu werden. Kommt die Kommune ihrer Verpflichtung nicht nach, muß diese Regelleistung auch ohne Arbeit weiter gezahlt werden. Der Kombilohn dürfe aber nicht mit gesetzlichen Mindestlohnschranken verbunden werden, warnt das ifo. Denn er wirke gerade dadurch beschäftigungswirksam, weil er die im bisherigen Lohnersatzsystem liegende Mindestlohnschranke beseitige. Und genau dies dürfte ein Knackpunkt in der Großen Koalition werden. Denn die SPD wird wohl nur dann einem Kombilohnmodell zuzustimmen, wenn die Union den Mindestlohn mitträgt, der angeblich bei sechs Euro pro Stunde liegen soll. Und auch beim ifo-Modell droht ein „Drehtüreffekt“ ähnlich wie bei den „Mini-Jobs“ (JF 7/06). Ein Teil der versprochenen 3,2 Millionen ifo-Stellen wird wohl nicht zusätzlich entstehen: Firmen können die natürliche Fluktuation nutzen oder leicht ersetzbare Mitarbeiter aus „betriebsbedingten Gründen“ entlassen. Nach einer „Schamfrist“ oder Winterpause – eventuell überbrückt durch Leiharbeit – werden dann „neue“ Niedriglohnstellen (in der bisherigen Firma oder einer ausgelagerten GmbH) bei der Arbeitsagentur gemeldet – deren Annahme können ja ALG- II-/Kombilohnempfänger nicht verweigern. Diese indirekte „Lohnsubvention“ zahlt nicht der „Staat“, sondern all jene Firmen, die das nicht mitmachen wollen oder können – mit ihren Steuern. Foto: Regalauffüllerin im Supermarkt: Arbeitslosigkeit wegen „extrem geringer Spreizung der Lohnsätze“

Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

ähnliche Themen
Hierfür wurden keine ähnlichen Themen gefunden.