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Marc Jongen, ESN Fraktion
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Keine Volksherrschaft

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Als der britische Premier Tony Blair – aus welchen taktischen Gründen auch immer – jüngst anzukündigen wagte, er wolle die geplante EU-Verfassung in seinem Land einem Plebiszit unterwerfen, war die Erregung heftig: Da könnte London gleich ankündigen, aus der EU austreten zu wollen, hieß es. Ganz so, als sei man sich ohnedies sicher, daß die Briten gegen das Werk des EU-Konvents seien. Ähnlich heftig weist man speziell in Deutschland jegliche Überlegungen zurück, das Volk doch zum EU-Grundgesetz zu befragen. Offenbar herrscht in Berlin und bei den EU-Gewaltigen die Gewißheit, daß die geplante Verfassung bei den Bürgern quer durch die EU-Mitgliedsstaaten schlicht und einfach nicht mehrheitsfähig wäre. Wo aber bleibt da das vielbeschworene Prinzip der Demokratie? In der österreichischen Bundesverfassung etwa heißt es, daß wesentliche Veränderungen der Verfassung immer dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden müßten. Und die Schaffung einer übergeordneten Verfassung, die über der österreichischen Verfassung stehen müßte, stellt zweifellos so etwas wie eine wesentliche Veränderung dar. Würde die österreichische Regierung der EU-Verfassung zustimmen, ohne sie durch ein Plebiszit absegnen zu lassen, beginge man Verfassungsbruch. Der Münchner Staatsrechtslehrer Peter Michael Huber hält auch für Deutschland eine Volksabstimmung nach Artikel 146 des Grundgesetzes für möglich und nötig. Doch die Strategen der EU-Integration wollen die wahre Gretchenfrage ihren Völkern einfach nicht vorlegen: Soll die EU – unter Aufgabe der nationalen Souveränitäten der Mitgliedsländer – ein Bundesstaat werden? Da hat man gewiß nicht nur Angst vor den „populistischen Kräften“ quer durch die Union, die ein solches Referendum zum Anlaß nehmen könnten, um die Euro-Skepsis auf die eigenen politischen Mühlen umzuleiten. Offenbar fürchtet man das sichere Gefühl der Menschen, daß demokratische Selbstbestimmung schlicht und einfach nur im überschaubaren Rahmen des eigenen, historisch gewachsenen Nationalstaates möglich ist. Kontinentale Staatsgefüge von imperialem Ausmaß – so wissen es die Europäer aus ihrer historischen Erfahrung – sind durch die Komplexität und Vielfalt der Völker, Volksgruppen, der Regionen und historisch gewachsenen Nationalstaaten schlicht und einfach schwer regierbar. Entsprechend waren imperiale Versuche, den Kontinent zu einigen, stets auch von diktatorischen Systemen getragen. Ein europäischer Bundesstaat würde wohl eher durch Scheindemokratie geprägt sein als durch wahre Volksherrschaft. Die gegenwärtigen Kompetenzen des EU-Parlaments deuten auf eine solche Entwicklung hin. Mächtige Lobbys, Wirtschaftsinteressen und unkontrollierte Drahtzieher im Hintergrund würden einen solchen EU-Bundesstaat dominieren. Wirkliche Mitbestimmung, wirklicher Föderalismus blieben wahrscheinlich auf der Strecke. Nun wäre es durchaus denkbar, daß auch ein „Staatenverbund“, wie ihn das Bundesverfassungsgericht einmal definierte, durch eine gemeinsame Verfassung aneinander geschmiedet wäre. Diese Verfassung müßte aber die Zustimmung der ihr unterworfenen Völker haben. Um eine solche zu erlangen, wäre es aber vonnöten, daß nicht nur in Hintergrund-Zirkeln („Konventen“) darüber diskutiert wird, sondern in der breiten Öffentlichkeit. Und man dürfte auch jene oppositionellen Kräfte nicht fürchten, die im Zuge einer solchen Diskussion versuchen würden, gegen die EU-Verfassung mobil zu machen. Wenn man ehrlich gewillt ist, das sich integrierende zu einem demokratischen Europa zu machen, dann wird man die bestehenden, nationalstaatlich organisierten Demokratien in diesen größeren demokratischen Verbund integrieren müssen, anstatt sie zu übergehen und auszuhöhlen. Es wäre mehr als bedenklich, müßte man von der EU der Zukunft das gleiche sagen wie etwa vom heutigen Rußland: daß es nämlich eine Scheindemokratie ist. Ebenso schlimm wäre es, müßte man die künftige EU mit den USA vergleichen, wo sich faktisch nur zwei – von undurchsichtigen Lobbys kontrollierte – Parteien als fragwürdige Alternativen gegenüberstehen und keinesfalls die Bevölkerung zwischen San Francisco, Denver und New York. Noch bestünde die Möglichkeit, daß die EU der Zukunft demokratisch wird. Wenn man nun allerdings tatsächlich eine Verfassung im Hauruck-Verfahren oktroyiert und die demokratische Legitimation derselben durch Volksabstimmungen verweigert, könnte man den Weg hin zu solcher Demokratie endgültig verbauen. Wenn diese EU-Verfassung allerdings entsprechend zukunftsweisend, klug, ausgewogen auf die Lebensrechte aller Beteiligten Rücksicht nimmt, dann dürfte sie die Feuerprobe durch Plebiszite in den einzelnen EU-Staaten oder auch durch ein übergeordnetes gesamteuropäisches Plebiszit bestehen. Wenn man diese Feuerprobe aber nicht wagt, wird dieses ängstliche Versäumnis den Baumeistern des künftigen Europas möglicherweise dereinst zur zerstörerischen Hypothek. Andreas Mölzer ist Chefredakteur der österreichischen Wochenzeitung „Zur Zeit“ und FPÖ-Kandidat für das EU-Parlament.

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