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Marc Jongen, ESN Fraktion
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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Neue Technologien: Biobanken und elektronische Gesundheitskarte

Neue Technologien: Biobanken und elektronische Gesundheitskarte

Neue Technologien: Biobanken und elektronische Gesundheitskarte

 

Neue Technologien: Biobanken und elektronische Gesundheitskarte

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Cato, Palmer, Exklusiv

Mit Recht wird die politische Diskriminierung heute überall abgelehnt und bekämpft. Immer mehr Bestimmungen und Gesetze verhindern, daß Vorurteile sich gegen einzelne Vertreter einer bestimmten Gruppe wenden und daraus Nachteile für den Betroffenen entstehen. Umso beunruhigender klingen Berichte über eine genetische Diskriminierung, die uns durch sogenannte Biobanken, elektronische Gesundheitskarten und ähnliches ins Haus steht. Auch hier sind bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet worden. Gerade hat der Nationale Ethikrat auf Anfrage der Regierung eine Stellungnahme dazu ausgearbeitet. Als Vorsitzender hat Professor Spiros Simitis, ein Jurist, das Problem auf den Punkt gebracht: „Wir haben eine paradoxe Entwicklung. Die Europäische Union verfolgt ganz eindeutig die Tendenz, Diskriminierung abzubauen. Jetzt schaffen wir Informationszentren, die durch ihre bloße Existenz eine Diskriminierungsquelle sind.“ Wirklich ärgerlich: Da verbietet man die Rede von angeblichen Unterschieden, und im Genom treten auf einmal wirkliche Unterschiede hervor, die es eigentlich gar nicht geben dürfte. Was dahinter steckt, ist der einmalige persönliche Erbcode, den jeder Mensch mit sich trägt wie den klassischen Fingerabdruck. Jedoch ist an der DNA nicht nur die Identität abzulesen, sondern auch eine Menge interessanter Informationen über Veranlagungen, Krankheitsrisiken, künftig vielleicht auch über Eigenschaften, Begabungen etc. Bekommt beispielsweise ein Arbeitgeber oder ein erotisch Interessierter solche Infos in die Hand, so könnte die Beziehung enden, bevor sie überhaupt begonnen hat. Hautfarbe oder Geschlecht mögen über echte Qualitäten nichts verraten, der Gencode hingegen bringt Faktisches ans Licht. Man darf sein Schicksal bejammern, doch über „Vorurteile“ zu klagen, ist diesmal nicht angebracht. Umso mehr kommt es darauf an, daß die verräterischen Zeichen keinem Unbefugten vor Augen kommen, sondern nur beim Forscher bleiben, der sie zum Wohle der Menschheit vergleicht und nutzt. In Island mußte gar die gesamte Bevölkerung ihre Daten abliefern. Das geschieht alles öffentlich und geschützt. Eine DNA-Probe läßt sich aber auch über ein abgerissenes Haar, einen Speichelrest an der Kaffeetasse oder einen Spermafleck beschaffen. Soll dies künftig strafbar sein? Die „elektronische Gesundheitskarte“ sollte laut Ministerin Ulla Schmidt möglichst bald eingeführt werden, um „Einsparungen in Milliardenhöhe“ zu leisten. Kritiker sprechen vom „gläsernen Patienten“. Damit wird erfaßt, was nach der genetischen Konzeption kommt, Geburtstraumata, Kinderkrankheiten, Abtreibungen, Alkoholentzüge und Infarktrisiko – alles auf einen Blick. Ersetzt weitgehend das Arztgespräch und nimmt die Freude am Patientenstatus. Das ist die Hauptsache.

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