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Migrationspolitik: CDU-Frauen wollen islamische Vollverschleierung verbieten

Migrationspolitik: CDU-Frauen wollen islamische Vollverschleierung verbieten

Migrationspolitik: CDU-Frauen wollen islamische Vollverschleierung verbieten

Die Frauen der CDU wollen islamische Verschleierung in Deutschland verbieten und sehen dafür auch vor Gerichten eine gute Chance. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER
Die Frauen der CDU wollen islamische Verschleierung in Deutschland verbieten und sehen dafür auch vor Gerichten eine gute Chance. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER
Die Frauen der CDU wollen islamische Verschleierung in Deutschland verbieten und sehen dafür auch vor Gerichten eine gute Chance. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER
Migrationspolitik
 

CDU-Frauen wollen islamische Vollverschleierung verbieten

Burka und Niqab sollen nach dem Willen der Frauen-Union aus dem öffentlichen Raum verschwinden. Auf dem CDU-Bundesparteitag Ende Februar will die Organisation ein generelles Vollverschleierungsverbot durchsetzen.
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BERLIN. Die Frauen-Union der CDU hat angekündigt, auf dem anstehenden Bundesparteitag Ende Februar ein generelles Vollverschleierungsverbot im öffentlichen Raum zu beantragen. In einem Papier heißt es unter anderem: „Wir setzen uns für ein generelles Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ein.“ Gefordert wird ein Verbot von „Kleidungsstücken oder Verhüllungen, die das Gesicht vollständig oder weitgehend bedecken“.

Genannt werden in dem Papier, über das zuerst die Bild berichtete, ausdrücklich Burka, Niqab und vergleichbare Gesichtsverhüllungen. Zur Begründung heißt es, ein solches Verbot setze ein „klares Zeichen für die Selbstbestimmung der Frau und gegen jede Form von Zwangsverschleierung“. Eine dauerhafte Verhüllung verhindere Integration und begünstige die Entstehung von „Parallelstrukturen“.

CDU-Frauen vertrauen den Gerichten

Zudem verweist die Frauen-Union auf sicherheitsrelevante Aspekte. In dem Antrag wird festgehalten: „Die Identifizierbarkeit von Personen im öffentlichen Raum ist entscheidend für die Gefahrenabwehr, polizeiliche Arbeit und die Funktionsfähigkeit staatlicher Institutionen.“

Nach Auffassung der Antragstellerinnen könne ein Verhüllungsverbot auch vor Gericht Bestand haben. Vergleichbare Regelungen seien in mehreren europäischen Staaten wie Frankreich, Belgien und Österreich eingeführt und sowohl von nationalen Höchstgerichten als auch vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gebilligt worden. (rr)

Die Frauen der CDU wollen islamische Verschleierung in Deutschland verbieten und sehen dafür auch vor Gerichten eine gute Chance. Foto: picture alliance / CHROMORANGE | MICHAEL BIHLMAYER
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