FRANKFURT. Die hessische Justiz hat bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt eine neue Stelle zur Verfolgung von Catcalling eingerichtet. Besetzt ist sie mit der Oberstaatsanwältin Marion Denny. Ein entsprechender Straftatbestand existiert im deutschen Strafrecht bislang nicht.
Die Stelle ist Teil eines Frauensicherheitspakets der Landesregierung, das im November 2024 beschlossen wurde. Nach Angaben des Justizministeriums gegenüber dem Wiesbadener Kurier soll die Beauftragte die Rechtsprechung beobachten, als Ansprechpartnerin für Staatsanwaltschaften dienen und den Umgang mit Anzeigen koordinieren. Zudem sind Präventions- und Aufklärungskampagnen vorgesehen.
Die Generalstaatsanwaltschaft weist darauf hin, daß verbale Belästigungen für sich genommen in der Regel nicht strafbar sind. Eine Verfolgung komme nur in Einzelfällen in Betracht, etwa bei Beleidigung, Nötigung oder Bedrohung. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung greife regelmäßig nicht, da er körperliche Berührungen voraussetze.
SPD will Catcalling strafbar machen
Ob eine Äußerung strafrechtlich relevant sei, müsse jeweils im Einzelfall geprüft werden. Maßgeblich sei, ob eine ehrverletzende Herabsetzung vorliege. Damit bleibe ein erheblicher Teil der angezeigten Vorfälle juristisch folgenlos, auch wenn Betroffene diese als entwürdigend empfänden.
Statistische Angaben zu Verfahren mit Catcalling-Hintergrund kann die Justiz nicht liefern. Anzeigen würden bei Polizei und Staatsanwaltschaften bislang nicht gesondert erfaßt. Eine erste Bilanz der neuen Stelle soll nach Angaben des Ministeriums Mitte 2026 gezogen werden.
Parallel dazu fordern Sozialdemokraten eine Ausweitung des Strafrechts (JF berichtete). Die SPD in Sachsen will derbe Anmachsprüche und Hinterherpfeifen auch ohne körperlichen Kontakt unter Strafe stellen und dafür Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr ermöglichen. (sv)





