Das wird man wohl noch schreiben dürfen: Am Mittwochabend geht es in der Berliner Bibliothek des Konservatismus um nicht weniger als die Wissenschaftsfreiheit in Deutschland. Und spätestens, wenn man feststellt, daß einige Türken mit dem deutschen Paß „in ihrem Herzen zuvörderst Türken bleiben“, stößt sie an ihre Grenzen. Genau diese Überlegung zum ethnisch-kulturellen Volksbegriff im 2021 veröffentlichten Buch „Kulturkampf um das Volk“ wurde dem Politikwissenschaftler Martin Wagener zum Verhängnis.
Der Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung verlor deshalb den Rechtsstreit mit dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor dem Bundesverwaltungsgericht. Jetzt kann er erstmals ausführlich seinen Fall im Kontext des Urteils vom 9. Oktober 2025 vor rund 80 Gästen einordnen.
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„Was ich Ihnen dazu heute vortrage, ist vorab von drei Juristen unabhängig voneinander geprüft worden“, gibt Wagener gleich zu Beginn zu bedenken. Zwar nicht, weil der Vortrag verfassungswidrige Passagen enthalte oder gegen beamtenrechtliche Vorgaben verstoße. „Aber nach der jüngsten Entwicklung gibt es auf meiner Seite eine gewisse Verunsicherung.“ Auch würden die „inkriminierten“ Passagen wie jene zu den Türken nicht im Sinne einer Behauptung wiederholt. Es folgt eine zweistündige, detailreiche Auseinandersetzung mit dem Disziplinarverfahren, Kollegen, dem Verfassungsschutz und den Leipziger Richtern.
„Ankara würde meine Interpretation nicht als Abstufung begreifen“
Rückblick: Die monierten Passagen hatten sich konkret auf die deutschen Fußball-Nationalspieler Mesut Özil, Emre Can und İlkay Gündoğan bezogen. In den Ausführungen, daß diese „Türken mit einem deutschen Paß“ seien, die ihre türkische Identität „in ehrlicher Weise“ lebten und als Patrioten für ihre Heimat einstünden, sah das Bundesverwaltungsgericht eine „bewertende Abstufung deutscher Staatsangehöriger“. Es stellte zwar keinen Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht fest. Gleichwohl positioniere sich Wagener in einer Weise, „die das Vertrauen seines Dienstherrn und der Studenten beeinträchtigt, daß er seinem dienstlichen Auftrag und der damit verbundenen Vorbildfunktion gerecht“ werde (die JF berichtete).
„Daß dies ein Verstoß gegen die Wohlverhaltenspflicht sein soll, kam mir nicht ansatzweise in den Sinn – es sei denn, man versteht das Wort ‘Türke’ als Schimpfwort. Zumindest für mich gilt das nicht“, betont der Professor. Vielmehr habe er in seinem Buch für eine solche Haltung Verständnis gezeigt und die Fußballer „ausdrücklich“ verteidigt.
Auch zitierte er die im Buch erwähnte Umfrage aus dem Jahr 2017, wonach sich mehr als 61 Prozent der in Deutschland lebenden Türken sehr stark ihrem Herkunftsland zugehörig fühlen. Zudem betrachte die Regierung in Ankara ihre ausgewanderten Landsleute weiterhin als solche. „Sie würde meine Interpretation nicht als Abstufung begreifen, sondern als Beschreibung der Realität.“

Wagener legt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein
Doch das Urteil werfe andere Fragen auf. Zum Beispiel, wie Wissenschaftler, die an Beamtenpflichten gebunden sind, rote Linien im Bereich der Wohlverhaltenspflicht erkennen sollen. Dabei geht Wagener auch auf Friedrich Merz ein. 2023 hatte er als Unionsfraktionschef mit Blick auf migrantische Gewalt an Schulen von „kleinen Paschas“ gesprochen. „Gemäß dem Urteil müßten ‚Paschas’ eine Abstufung in der Staatsbürgerschaft sein, soweit diese vorliegt.“ 2025 sprach Merz als Bundeskanzler von „diesem Problem im Stadtbild“, womit „eindeutig“ Migranten gemeint seien. „Hätte ich diesen Satz im Kulturkampfbuch geschrieben, wäre ich jetzt arbeitslos.“ Das Publikum lacht.
Wagener hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Es sei zu klären, ab wann genau verfassungskonforme Aussagen eines Wissenschaftlers gegen die Wohlverhaltenspflicht verstoßen. Dies sei für ihn im Einzelfall nur schwer zu erkennen, woraus sich ein Selbstzensurdruck ergebe.
„Nach dem Kulturkampfbuch brachen alle Dämme“
Und die Luft für kritische Forscher, die sich politisch äußern, wird laut dem Politikwissenschaftler ohnehin dünner. Als er in den 2000ern an der Universität Trier gearbeitet habe, habe es ein „Sammelsurium“ unterschiedlicher politischer Meinungen gegeben. Damals sei es „undenkbar“ gewesen, daß sich ein Kollege über den anderen in der Öffentlichkeit ausläßt. Auch nach seiner Ernennung zum Professor an der Hochschule des Bundes habe es zunächst keine Probleme gegeben. Nachdem aber sein Buch „Deutschlands unsichere Grenze“ veröffentlicht worden sei, seien einzelne Kollegen zu ihm auf Abstand gegangen.
„Nach Erscheinen des Kulturkampfbuches brachen dann alle Dämme“, beklagt Wagener. Zwei Kollegen hätten ihn öffentlich angeklagt, sein Fachbereichsrat habe sich auf der Internetseite der Hochschule distanziert. Am Ende schaltete sich das Bundesamt für Verfassungsschutz ein. Dessen damaliger Chef, Thomas Haldenwang, war derjenige, der in einem Gutachten auf angeblich verfassungswidrige Aussagen im Buch hingewiesen habe. „Ohne seine Intervention hätte mein Arbeitgeber vermutlich kein Disziplinarverfahren auf den Weg gebracht.“ Mit dem anschließenden Betretungsverbot aller Liegenschaften des BND sei seine Lehrtätigkeit praktisch unterbunden worden.
Auch erinnert er an Fälle anderer Kollegen, etwa den Sicherheitspolitik-Professor Stephan Maninger (die JF berichtete). Viele würden staatliche Maßnahmen als enorme psychische Belastung empfinden, gibt Wagener zu bedenken. Das hänge auch mit dem Risiko zu scheitern zusammen. Immerhin sei es nicht ganz einfach, auf dem langen Weg „durch den Flaschenhals“ im Hochschulbetrieb zu kommen. Wer es geschafft habe, könnte dann dazu neigen, sich lieber zurückzuhalten, bevor er durch kritische Äußerungen sein Lebenswerk riskiert.
„Meine Frau hat mindestens genauso viel Kampfgeist wie ich“
Gelassen bleibt er dennoch. Als eine Zuschauerin in der Fragerunde von der „DDR 2.0“ spricht, gibt er Entwarnung. „Das würde ich nicht unterschreiben, da sind wir noch weit von entfernt.“ Wäre dies nämlich der Fall, säße er im Gefängnis, statt nur mit gekürztem Gehalt rechnen zu müssen. Auch gebe es inzwischen Gegenwind durch soziale Netzwerke sowie Medien wie Nius, Apollo News, Tichy und Kontrafunk. „Und immer mehr Professoren sprechen dort auch. Das ist gut so, damit wir den Verfassungsbogen inhaltlich voll ausschöpfen.“
Schließlich fragt auch JF-Chefredakteur Stein, wie Wagener einen solchen Druck aushalte. Ausdrücklich lobt der Professor seine Frau. „Sie hat mindestens genauso viel Kampfgeist wie ich.“ Auch freue er sich über einen Verleger, der sich nicht einschüchtern lasse. „Stellen Sie sich das mal vor, Sie haben den Verfassungsschutz gegen sich, Sie haben Frau Claudia Roth gegen sich, Sie haben den Börsenverein gegen sich. Und jetzt muß dieser kleine Familienbetrieb einfach standhalten und sagen, wir stehen das irgendwie durch und wir kommen wieder in die richtige Spur.“ Der Lau-Verlag sei seinen Prinzipien treu geblieben.






