HAMBURG. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat eine Hausdurchsuchung bei dem Investigativjournalisten und Waffenrechtsexperten Lars Winkelsdorf durchgeführt. Grundlage der Maßnahme war der Verdacht auf illegalen Waffenbesitz. Brisant ist, daß sich der Durchsuchungsbeschluß auf eine konkret benannte Waffe bezog, die nachweislich nie hergestellt wurde.
Nach Darstellung Winkelsdorfs erschienen Anfang Januar mehrere Polizeibeamte an seiner Wohnadresse. Er sei für mehrere Stunden festgesetzt worden und habe sich zunächst weder ankleiden noch die Toilette aufsuchen dürfen. Das gesamte Haus sei durchsucht worden, einschließlich des Dachbodens.
Im Durchsuchungsbeschluß wurde eine „Sempert & Krieghoff, Modell 41“ genannt. Eine Waffe dieses Herstellers mit dieser Bezeichnung existiert nicht. Gleichwohl diente sie als konkreter Bezugspunkt für die Ermittlungen. Tatsächlich hatte Winkelsdorf bereits im Jahr 2008 einen Selbstlade-Pistolenkarabiner des Typs SLK 41 bei der Waffenbehörde abgegeben. Das Stück gelangte später zum Bundeskriminalamt und wurde dort als Beweismittel in einem Strafverfahren gegen einen Waffenhändler verwendet.
Journalist deckte Mängel in Hamburger Behörde auf
Winkelsdorf hatte in den vergangenen Jahren mehrfach Mißstände in der Hamburger Waffenbehörde thematisiert, unter anderem im Zusammenhang mit der Amoktat von Hamburg-Alsterdorf im März 2023. Eine interne Fachaufsichtsprüfung bestätigte später erhebliche Mängel in der Aktenführung. Der Bericht wurde als Verschlußsache eingestuft. Der Journalist sieht einen Zusammenhang zwischen seiner Berichterstattung und dem gegen ihn geführten Ermittlungsverfahren.
Sein Anwalt Christian Teppe hat laut T-Online Beschwerde gegen die Hausdurchsuchung eingelegt und hält sie für rechtswidrig. Die im Durchsuchungsbeschluß genannte Waffe wurde nicht gefunden. Die Staatsanwaltschaft Hamburg verwies laut Bericht auf laufende Ermittlungen. (rr)






