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Keine Ausstiegsklausel: Bayern zahlt eine Million Euro Miete für leerstehende Asylunterkunft

Keine Ausstiegsklausel: Bayern zahlt eine Million Euro Miete für leerstehende Asylunterkunft

Keine Ausstiegsklausel: Bayern zahlt eine Million Euro Miete für leerstehende Asylunterkunft

Bayern. Asylbewerber
Bayern. Asylbewerber
Asylbewerber in Bayern: Der Großteil ist männlich und jung. In einem extra für sie gemieteten Wohnhaus in Bayern, ist kein einziger. Foto: picture alliance/SZ Photo
Keine Ausstiegsklausel
 

Bayern zahlt eine Million Euro Miete für leerstehende Asylunterkunft

Bis 2030 zahlt der Freistaat Bayern rund eine Million Euro Miete für eine Asylunterkunft, die nie belegt wurde. Nach Anwohnerprotesten steht das Gebäude in Markt Schwaben leer – der Vertrag läuft trotzdem weiter.
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MARKT SCHWABEN. Der Freistaat Bayern muß bis 2030 rund eine Million Euro Miete für eine leerstehende Asylunterkunft in Markt Schwaben zahlen. Das Gebäude war 2023 für die Unterbringung von Asylbewerbern angemietet worden, blieb jedoch nach massiven Anwohnerprotesten ungenutzt.

Nach Angaben des Landratsamtes Ebersberg beläuft sich die Kaltmiete auf etwa 20 Euro pro Quadratmeter für rund 600 Quadratmeter – deutlich über dem ortsüblichen Mietspiegel von etwa 16 Euro. Der Vertrag enthält keine Ausstiegsklausel und läuft bis September 2030.

Bayern unterzeichnete langfristigen Vertrag

Monatlich zahlt der Freistaat rund 12.000 Euro, das sind 144.000 Euro im Jahr. Über die gesamte Laufzeit von sieben Jahren summiert sich das auf rund 1.008.000 Euro – für ein Gebäude, das seit Vertragsbeginn leer steht.

Erst durch eine Klage des Verlages des Münchner Merkur vor dem Verwaltungsgericht München kam heraus, daß die Miete höher liegt als angegeben. Während die Regierung von Oberbayern die Räumlichkeiten inzwischen als Büro- oder Gewerbefläche anbietet, bleibt das Haus weiterhin ungenutzt – und der Steuerzahler zahlt. (rr)

Asylbewerber in Bayern: Der Großteil ist männlich und jung. In einem extra für sie gemieteten Wohnhaus in Bayern, ist kein einziger. Foto: picture alliance/SZ Photo
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