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Strafvereitelung?: Erste Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elon Musks X

Strafvereitelung?: Erste Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elon Musks X

Strafvereitelung?: Erste Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elon Musks X

Elon Musk blickt nachdenklich und legt die Hand an den Kopf. Gegen Manager seines Netzwerks X laufen in Deutschland Ermittlungen wegen mutmaßlicher Strafvereitelung. Elon Musk: Gegen Manager seiner Plattform X laufen in Deutschland Ermittlungen wegen Strafvereitelung. Foto: picture alliance / empics | Kirsty Wigglesworth
Elon Musk blickt nachdenklich und legt die Hand an den Kopf. Gegen Manager seines Netzwerks X laufen in Deutschland Ermittlungen wegen mutmaßlicher Strafvereitelung. Elon Musk: Gegen Manager seiner Plattform X laufen in Deutschland Ermittlungen wegen Strafvereitelung. Foto: picture alliance / empics | Kirsty Wigglesworth
Elon Musk: Gegen Manager seiner Plattform X laufen in Deutschland Ermittlungen wegen Strafvereitelung. Foto: picture alliance / empics | Kirsty Wigglesworth
Strafvereitelung?
 

Erste Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Elon Musks X

Gegen Manager von Elon Musks Netzwerk X läuft ein Verfahren in Göttingen. Der Verdacht: Strafvereitelung durch verweigerte Auskünfte. Im Mittelpunkt steht ein Hakenkreuz.
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GÖTTINGEN. Die Staatsanwaltschaft Göttingen hat Ermittlungen gegen drei Manager von Elon Musks Plattform X aufgenommen. Wie t-online berichtet, stehen sie im Verdacht, durch die Verweigerung der Weitergabe von Nutzerdaten die Strafverfolgung behindert zu haben. Das Verfahren sei in Deutschland bislang einzigartig.

Hintergrund ist, daß X in Fällen von Beleidigung, Bedrohung oder Volksverhetzung zunehmend keine Bestandsdaten von Nutzern an die Staatsanwaltschaften herausgibt. Ermittler können dadurch Täter nicht identifizieren, Verfahren bleiben ohne Folgen. Laut dem Nachrichtenportal begann diese Praxis im Sommer 2024. „Von da an wurden die Antworten immer seltener“, sagte demnach eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Köln.

Hakenkreuz entfernt, aber Nutzerdaten unter Verschluß

Ein Beispiel aus Göttingen zeigt die Konsequenzen: Ein Posting mit Hakenkreuz konnte trotz Einstufung durch X als „illegal“ nicht weiterverfolgt werden, da die Plattform die Daten nicht herausgab. Ein Nutzer erstattete daraufhin Anzeige wegen Strafvereitelung. Infolge dessen leitete die Behörde ein Ermittlungsverfahren gegen die in Irland ansässige X International Unlimited Company ein.

Einer der Beschuldigten, Diego de Lima Gualda, war zuvor in Brasilien Leiter von X. Dort hatte er 2024 sein Amt niedergelegt, nachdem das Netzwerk gerichtliche Anordnungen ignoriert hatte. Wegen ausbleibender Kooperation war die Plattform zwischenzeitlich gesperrt worden (JF berichtete). Elon Musk lenkte später ein.

X führt weitere Verfahren in Hessen

Parallel dazu verweigert X in weiteren Fällen regelmäßig Auskünfte an Ermittlungsbehörden. Normalerweise können Staatsanwaltschaften sogenannte Bestandsdaten wie Telefonnummern oder Mailadressen anfordern, um Täter zu identifizieren. Die Grundlage dafür ist das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). In Paragraph 22 dieses Gesetzes sind die Auskunftspflichten sozialer Netzwerke geregelt, auch für Straftaten wie Beleidigung oder Volksverhetzung.

X argumentiert jedoch, daß diese Pflicht nicht für das Unternehmen gelte, und verweist stattdessen auf Paragraph 98 der Strafprozeßordnung. Dieser Paragraph regelt Beschlagnahmen von Gegenständen im Strafverfahren, nicht aber Auskunftsersuchen zu Nutzerdaten. Ein Amtsgericht in Hessen hat den Versuch von X, auf dieser Basis die Herausgabe zu verweigern, bereits zurückgewiesen und die Pflicht zur Auskunft bekräftigt.

Zudem läuft ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden. Dort will X klären lassen, ob Paragraph 22 des TDDDG anwendbar und mit Verfassungs- sowie EU-Recht vereinbar ist. Sollte das Gericht die Klage abweisen, wäre X verpflichtet, die Daten künftig herauszugeben. (sv)

Elon Musk: Gegen Manager seiner Plattform X laufen in Deutschland Ermittlungen wegen Strafvereitelung. Foto: picture alliance / empics | Kirsty Wigglesworth
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