BERLIN. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen den Syrer Wassim Al M. erhoben, der im Februar einen Mann am Berliner Holocaust-Mahnmal mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hatte. Die Behörde sieht darin einen versuchten Mord aus antisemitischer und islamistischer Gesinnung.
Laut Anklage hatte der 19jährige am 21. Februar 2025 gezielt das Denkmal für die ermordeten Juden Europas aufgesucht, um dort ein Opfer zu attackieren, das er dem westlichen Gesellschaftsmodell zurechnete. Der Angriff erfolgte hinterrücks. Zuvor hatte der Syrer ein Foto von sich an Mitglieder des sogenannten Islamischen Staates verschickt, um eine spätere Bekennung zur Tat zu ermöglichen.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeschuldigten neben versuchtem Mord auch gefährliche Körperverletzung sowie versuchte Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor. Als Mordmerkmale führt sie Heimtücke und niedrige Beweggründe an. Al M. befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Syrer wollte „Juden töten“
Der Beschuldigte lebte in einer Leipziger Flüchtlingsunterkunft und war den Behörden wegen mehrerer Delikte bekannt. Gegenüber Ermittlern gab er an, er habe schon Wochen zuvor den Plan gefaßt, „Juden zu töten“, wie die Berliner Staatsanwaltschaft bereits im Februar mitteilte.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft teilt Al M. die Ideologie der Terrororganisation IS und lehnt die freiheitliche Ordnung der Bundesrepublik ab. Seine Tat sei Ausdruck eines ideologisch motivierten Hasses auf vermeintlich Ungläubige und diene dem Ziel, Angst und Schrecken zu verbreiten.
Der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen unmittelbar nach der Tat an sich gezogen. Der Prozeß gegen Al M. soll vor dem Staatsschutzsenat des Berliner Kammergerichts stattfinden. Ein Termin steht noch aus. (sv)