LEIPZIG. Die AfD ist mit ihren Beschwerden gegen die frühere Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz endgültig gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Beschlüssen vom 20. Mai 2025 die Revision gegen mehrere Urteile des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts nicht zugelassen. Die Urteile aus Münster sind damit rechtskräftig.
Die Verfahren betreffen neben der Bundespartei auch ihre inzwischen in Liquidation befindliche Jugendorganisation „Junge Alternative“ sowie die interne Strömung „Der Flügel“, die das Bundesamt für Verfassungsschutz bereits 2020 als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft hatte. Die AfD hatte sich gegen diese Bewertungen sowie deren öffentliche Bekanntgabe und die Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln zur Wehr gesetzt.
Bundesverwaltungsgericht widerspricht AfD-Argumentation
Das Oberverwaltungsgericht Münster hatte im Mai 2024 die Klagen der AfD abgewiesen. Die Partei warf dem Gericht unter anderem vor, zentrale Rechtsfragen nicht geklärt, den Sachverhalt nur unzureichend aufgearbeitet und mehrfach gegen das Beweis- und Verfahrensrecht verstoßen zu haben. Auch seien Richter trotz vorgetragener Befangenheitsgründe nicht ausgeschlossen worden.
In den Beschwerden zum Bundesverwaltungsgericht machte die AfD zudem geltend, die Urteile aus Münster wichen von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ab. Die Ablehnung der Revisionszulassung sei daher unhaltbar. Das Bundesverwaltungsgericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht.
AfD klagt auch gegen Einstufung als „gesichert rechtsextrem“
In den drei Beschlüssen stellte es klar, daß keiner der geltend gemachten Gründe für eine Revisionszulassung vorliegt. In einem solchen Verfahren sei das Gericht ohnehin nicht zu einer umfassenden Prüfung der Urteile berufen, sondern nur zur Bewertung formaler Voraussetzungen. Die Einschätzung des OVG Münster bleibt somit bestehen.
Unabhängig von diesen Verfahren läuft derzeit ein weiteres Klageverfahren der AfD gegen ihre aktuelle Einstufung durch den Verfassungsschutz. Seit Frühjahr 2023 führt das Bundesamt die Partei als „gesichert rechtsextremistisch“. Gegen diese neue Bewertung wehrt sich die AfD erneut gerichtlich. Ein Urteil steht noch aus. (sv)