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Zu viele Details erfragt: Bundesregierung wirft AfD „Überkontrolle“ vor

Zu viele Details erfragt: Bundesregierung wirft AfD „Überkontrolle“ vor

Zu viele Details erfragt: Bundesregierung wirft AfD „Überkontrolle“ vor

Überkontrolle? AfD-Fraktionschefin Alice Weidel läuft auf dem Weg zum Bundestag-Rednerpult an der Regierungsbank vorbei.
Überkontrolle? AfD-Fraktionschefin Alice Weidel läuft auf dem Weg zum Bundestag-Rednerpult an der Regierungsbank vorbei.
Überkontrolle? AfD-Fraktionschefin Alice Weidel läuft auf dem Weg zum Bundestag-Rednerpult an der Regierungsbank vorbei. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Zu viele Details erfragt
 

Bundesregierung wirft AfD „Überkontrolle“ vor

Laut Grundgesetz soll der Bundestag die Regierung kontrollieren. Doch das Merz-Kabinett wirft der AfD „Überkontrolle“ vor. Als Opposition stelle sie zu viele Fragen, die nur eine Rechtsaufsicht etwas angingen.
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BERLIN. Die Bundesregierung hat der AfD-Fraktion in ihrer Antwort vorgeworfen, mit einer parlamentarischen Anfrage „Überkontrolle“ zu betreiben. Die Opposition hatte sich nach Gerichtsverfahren erkundigt, die das Finanzministerium betreibt. Neben den Kosten für die Prozesse wollte die AfD zahlreiche weitere Einzelheiten wissen.

So bat sie die Regierung, in der Antwort folgende Details aufzulisten: „Datum der Einreichung der Klage bzw. des Antrages, Name des Rechtsanwalts bzw. dessen Kanzlei, der bzw. die den Kläger bzw. Antragsteller anwaltlich vertritt, Angabe juristische oder natürliche Person hinsichtlich des Beklagten bzw. Antragsgegners, Gegenstand der Klage bzw. des Verfahrens, Höhe des Streitwerts, Höhe des vereinbarten Stundensatzes mit dem Klägervertreter, Namen der Gerichte, bei denen das Verfahren anhängig war bzw. aktuell ist unter Nennung der Aktenzeichen, Angabe des jeweiligen Tenors der gerichtlichen Entscheidung für alle Instanzen und Angabe der Höhe der bereits geleisteten Kosten der Rechtsverfolgung, z. B. Vorschuss für den Rechtsanwalt.“

Das war der Regierung zu viel. Vergangene Woche antwortete sie, „die Grenze administrativer Überkontrolle“ sei erreicht. In einer Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt die Regierung: „Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, daß die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen.“

Bundesregierung teilt AfD keine Details mit

„Als eigenständiges Verfassungsorgan“ unterstehe sie jedoch „lediglich der politischen Kontrolle des Bundestages“. Mit diesen Worten weigerte sich die Bundesregierung die Fragen zu beantworten – mit Ausnahme der Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang behördlicher Strafanträge und -anzeigen.

Allerdings war das Bundesfinanzministerium im von der AfD abgefragten ersten Quartal 2025 juristisch nicht sonderlich aktiv. Es hat, wie dann aus den Antworten auf die insgesamt elf Fragen der AfD hervorgeht, lediglich eine Disziplinarklage initiiert. Das heißt, es hat einen Mitarbeiter mutmaßlich wegen eines Dienstvergehens verklagt. Weitere Einzelheiten nannte die Regierung mit Verweis auf die angebliche „Überkontrolle“ nicht.

Darüber hinaus gab sie lediglich bekannt, daß das Finanzministerium im abgefragten Zeitraum an 33 Verfahren als Beklagter oder Antragsgegner beteiligt gewesen sei. Eigene Strafanzeigen hat es in dieser Zeit nicht gestellt. (fh)

Überkontrolle? AfD-Fraktionschefin Alice Weidel läuft auf dem Weg zum Bundestag-Rednerpult an der Regierungsbank vorbei. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
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