Wenn ein Geheimdienst mittels eines Geheimdossiers der größten Oppositionspartei im Lande und der laut einigen Umfragen stärksten Partei unterstellt, eine „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ zu sein, die die Demokratie abschaffen wolle, müssen in einem Rechtsstaat alle Alarmsirenen schrillen.
Zumal eben jenes Belastungsgutachten als Argument genommen wird, womöglich auch noch ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten. Dem schärfsten Schwert einer Demokratie überhaupt. Souverän in diesem Land sind allerdings nicht Bundesministerin und Amtspräsidenten, sondern die Bürger dieses Landes.
Damit diese sich selbst ein Bild von den Vorwürfen gegen die Partei machen können, haben wir uns entschieden, das gesamte Verfassungsschutzgutachten vollständig zu veröffentlichen.
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Sind diese AfD-Aussagen verfassungsfeindlich?
Besonders aufschlußreich, weil besonders aktuell, sind die vermeintlichen Belege aus dem Bundestagswahlkampf 2024/25. Im Gutachten gibt es dafür ein eigenes, etwa 140 Seiten langes Kapitel. Die JF faßt die wichtigsten vermeintlichen Belege aus diesem Kapitel zusammen.
In Deutschland wiegt der Vorwurf des Antisemitismus aus historischen Gründen besonders schwer. Zu Recht. Umso genauer gilt es hinzuschauen, wenn diese Anschuldigung erhoben wird. Die JF liefert eine gesonderte Analyse zum Antisemitismusvorwurf.
Staatsrechtler Vosgerau zerlegt das Gutachten
Im Gespräch mit JF-TV seziert der bekannte Staatsrechtler Ulrich Vosgerau das AfD-Gutachten des Inlandsgeheimdienstes, spricht über die wahren Hintergründe des Vorgehens und wagt einen Ausblick auf den kommenden Prozeß der AfD gegen den Verfassungsschutz.
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In einem Kommentar für die JF kritisiert Ulrich Vosgerau die Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das dem Innenministerium unterstellte BfV als politisch motivierten Akt. Die geheime Gutachtenlage verhindere eine sachbezogene Debatte, das Parteienprivileg werde unterlaufen. Der „ethnokulturelle Volksbegriff“ sei weder neu noch verfassungswidrig – vielmehr Teil geltenden Rechts.
„Der Verfassungsschutz ist keine objektive Behörde“
In einer ersten Einschätzung für die JF kritisiert der emeritierte Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Dietrich Murswiek, das AfD-Gutachten. Schon die zentrale These, auf die der Verfassungsschutz die Hochstufung der AfD auf „gesichert rechtsextremistisch“ stütze, sei schlicht falsch. Die Behörde selbst sei es, die das Demokratieprinzip unterlaufe, moniert Murswiek.
Im Gespräch mit der JF warnt der frühere Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, vor dem Inlandsgeheimdienst. „Der Verfassungsschutz ist keine objektive Behörde“, sagt er. Maaßen mahnt, daß seine frühere Behörde selbst zur Gefahr werden könnte.