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Bundesverfassungsgericht: „NGO“-Beteiligung bei Afghanen-Aufnahme bleibt Geheimsache

Bundesverfassungsgericht: „NGO“-Beteiligung bei Afghanen-Aufnahme bleibt Geheimsache

Bundesverfassungsgericht: „NGO“-Beteiligung bei Afghanen-Aufnahme bleibt Geheimsache

Richter des Zweiten Senats: AfD-Politiker scheitert vor Verfassungsgericht. Foto: IMAGO / Political-Moments. Urteil zu Afghanen-Beschwerde
Richter des Zweiten Senats: AfD-Politiker scheitert vor Verfassungsgericht. Foto: IMAGO / Political-Moments. Urteil zu Afghanen-Beschwerde
Richter des Zweiten Senats: AfD-Politiker scheitert vor Verfassungsgericht. Foto: IMAGO / Political-Moments
Bundesverfassungsgericht
 

„NGO“-Beteiligung bei Afghanen-Aufnahme bleibt Geheimsache

Der AfD-Abgeordnete Stefan Keuter will von der Bundesregierung wissen, welche „Nichtregierungsorganisationen“ in das Afghanen-Aufnahmeprogramm involviert sind. Doch die Regierung erklärt das zur Geheimsache. Nun hat das Verfassungsgericht in dem Fall entschieden.
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BERLIN. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter ist vor dem Bundesverfassungsgericht damit gescheitert, die Bundesregierung zu zwingen, ihm als geheim eingestufte Informationen zum Bundesaufnahmeprogramm für Afghanen zukommen zu lassen.

Hintergrund: Am Afghanen-Aufnahmeprogramm des Auswärtigen Amtes sind auch zahlreiche „Nichtregierungsorganisationen“ beteiligt, die eine Vorauswahl treffen können, welche Afghanen nach Deutschland ausgeflogen werden. Keuter wollte von der Bundesregierung mittels einer schriftlichen Abgeordnetenfrage im März 2023 wissen, welche Gruppierungen das sind.

Bundesregierung mauert

Die Bundesregierung antwortete, daß eine „Koordinierungsstelle der zivilgesellschaftlichen Organisationen“ darüber entscheide, welche Gruppierungen Afghanen für die Ausreise anmelden können. Die legten „aus Gründen der Sicherheit Wert darauf, nicht öffentlich benannt zu werden“. Weitere Details wollte die Bundesregierung nicht nennen.

Keuter forderte daraufhin, die Informationen zumindest in der Geheimschutzstelle des Bundestages zu hinterlegen. Auch dies verweigerte die Bundesregierung und rechtfertigte das damit, daß Mitarbeiter der Gruppierungen dann bedroht sein könnten. Deswegen überwiege das Interesse des „Staatswohls“ hier das Recht der Abgeordneten, die Regierung effektiv zu kontrollieren.

Verfassungsgericht urteilt

Keuter zog daraufhin nach Karlsruhe und bemängelte eine Verletzung seiner Abgeordnetenrechte. Das verfassungsmäßige Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages und die damit verbundene Auskunftspflicht der Bundesregierung stellten eine hinreichende Grundlage für einen in der Auskunftserteilung liegenden Grundrechtseingriff dar, argumentierte der Abgeordnete.

Diese Beschwerde lehnte das Gericht am Donnerstag ab. „Der Antragsteller hat nicht substantiiert, also hinreichend dargelegt, daß er durch die eingeschränkte Antwort der Antragsgegnerin in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte“, heißt es von den Richtern. „Sein Vorbringen erschöpft sich in der Wiedergabe der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe zu möglichen Geheimhaltungsinteressen und zu den daraus folgenden Abwägungs- und Begründungspflichten der Bundesregierung.“ Eine Anwendung dieser Maßstäbe auf die Beantwortung der Einzelfrage und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ausführungen der Bundesregierung seien unterblieben.

Auch Scharia-Afghanen wurden ausgewählt

Keuter zeigte sich entsetzt über die Urteilsbegründung. „Mit der Argumentation kann die Bundesregierung jede Auskunft verweigern“, sagte er der JUNGEN FREIHEIT. Das Fragerecht der Abgeordneten sei essentiell, um die Regierung zu kontrollieren, und werde so ausgehebelt. Keuter sprach von einem „politisch motivierten“ Urteil.

Stefan Keuter: Klagte in Karlsruhe. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur
Stefan Keuter: Klagte in Karlsruhe. Foto: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Aufnahmeprogramm für Afghanen und seine intransparenten Organisationen sorgen seit Monaten für Kritik. Obwohl die deutsche Botschaft in Pakistan, die viele Anträge der Afghanen prüfen muß, bereits intern Alarm schlug, daß eine Sicherheitsüberprüfung kaum möglich sei. Unter anderem kam ein Scharia-Richter auf die Liste der angeblich besonders „schutzbedürftigen Personen“. (ho)

Richter des Zweiten Senats: AfD-Politiker scheitert vor Verfassungsgericht. Foto: IMAGO / Political-Moments
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