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Bendels-Urteilsbegründung: Gericht zum Fall Faeser: „Freie Meinungsäußerung nicht vorbehaltlos garantiert“

Bendels-Urteilsbegründung: Gericht zum Fall Faeser: „Freie Meinungsäußerung nicht vorbehaltlos garantiert“

Bendels-Urteilsbegründung: Gericht zum Fall Faeser: „Freie Meinungsäußerung nicht vorbehaltlos garantiert“

„Deutschland-Kurier“-Chefredakteur David Bendels und das von ihm erstellte Faeser-Meme, das ihm vor Gericht eine Bewährungsstrafe einbrachte.
„Deutschland-Kurier“-Chefredakteur David Bendels und das von ihm erstellte Faeser-Meme, das ihm vor Gericht eine Bewährungsstrafe einbrachte.
„Deutschland-Kurier“-Chefredakteur David Bendels und das Faeser-Meme, das ihm eine Bewährungsstrafe einbrachte. Fotos: David Bendels
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Gericht zum Fall Faeser: „Freie Meinungsäußerung nicht vorbehaltlos garantiert“

Haftstrafe für eine Satire über Innenministerin Faeser: Nun liegt die Begründung für das Urteil gegen den Journalisten David Bendels vor. Einziger Beweis für dessen „Täterschaft“ ist demnach ein Artikel der JUNGEN FREIHEIT.

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„Deutschland-Kurier“-Chefredakteur David Bendels und das Faeser-Meme, das ihm eine Bewährungsstrafe einbrachte. Fotos: David Bendels
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