LÜNEBURG. Das Landgericht Lüneburg hat den Musikhändler Lasse K. zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt. In seinem Sortiment hatten sich zu einem kleinen Teil auch Tonträger mit rechtsextremen Liedern befunden. Er soll sie auch produziert haben. Darin soll es um das Anzünden von Synagogen, Töten von Menschen und das Verherrlichen von Naziverbrechen gegangen sein.
Die Kammer sprach den 35jährigen nach einem achtmonatigen Mammutprozeß wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellungen schuldig. Der Mann sitzt bereits seit 16 Monaten in Untersuchungshaft – ein ungewöhnliches Vorgehen. Normalerweise darf die U-Haft nicht länger als ein halbes Jahr dauern.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Außerdem sollte der Beschuldigte 70.000 Euro bezahlen, die er mit dem Verkauf eingenommen haben soll.
Haftstrafe trotz fehlender politischer Ziele
Zwei weitere Angeklagte verurteilte das Landgericht zu Bewährungs-Haftstrafen von einem Jahr bzw. sechs Monaten. Die anderen beiden Beschuldigten erhielten Geldstrafen. Die Ankläger beantragten darüber hinaus eine Verurteilung aller fünf Angeklagten als „kriminelle Vereinigung“.
Dem folgte das Gericht jedoch nicht. Denn die Angeklagten hätten lediglich Geld verdienen wollen und kein übergeordnetes politisches Ziel verfolgt. Rechtsextreme Weltbilder wollten sie demnach nicht verbreiten. Zudem seien die politischen Texte nur dann zu verstehen, wenn man die Texte vor sich liegen habe und mitlesen könne.
Der Hauptangeklagte Lasse K. hatte während des Prozesses ausgesagt, er sei Musikfan und vertreibe Musik aller Art. Rechtsextreme Musik sei ein kleiner Teil, ergänzte sein Verteidiger im Plädoyer. Laut einer Gerichtssprecherin sei eine Bewährungsstrafe für den 35jährigen trotz der extrem langen Untersuchungshaft kein Automatismus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (fh)